Schermbeck – Anmeldefristen für Schulanfänger/Schuljahr 2013/14

Alle Kinder, die bis 30.9.2013 das 6. Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum 1.10.2006), sowie alle schulpflichtigen Kinder die noch nicht eingeschult sind, können   am Montag, 12.11.2012 in der Zeit von 11 Uhr bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 17 Uhr und am Dienstag, 13.11.2012 von 11 Uhr bis 13 Uhr in der  Gemeinschaftsgrundschule Schermbeck, Weseler Straße 12 und in der Maximilian-Kolbe Schule, sowie  die Katholische Grundschule, Schienebergstege angemeldet werden.

Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger müssen zur Anmeldung persönlich erscheinen. Für die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder sind die Erziehungsberichtigten Eltern verpflichtet.

Vorzulegen bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch oder der Kinderaus. Elternanträge auf Zurückstellung schulpflichtiger Kinder sind der Schulleitung schriftlich vorzulegen.

Kinder, mit dem Geburtszeitraum am 1. Oktober 2007 können auf Antrag der Erziehungsberichtigten zu Beginn des Schuljahrs Oktober 2012/14 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Zweifelfragen im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren können mit dem Schulverwaltungsamt der Gemeinde Schermbeck, Weseler Straße 2, Rathaus Zimmer 202, Telefon: 02853-910-202 geklärt werden.