Regierungsbezirk Münster bereitet sich auf auf eine drohende Gasmangellage vor

Die Kreise, kreisfreien Städte und die Bezirksregierung im Regierungsbezirk Münster bereiten sich mit ihren koordinierenden Einheiten auf eine schnelle und gemeinsame Umsetzung von möglichen Maßnahmen im Hinblick auf eine drohende Gasmangellage vor.

Münster. Dazu sprechen sich die Behördenleitungen in der Region eng miteinander ab, um ein einheitliches Handeln auf der Grundlage von erwarteten bundes- oder landesweiten Rahmenvorgaben zu gewährleisten und eine möglichst hohe Akzeptanz zu erreichen.

„Unternehmen und private Verbraucher können darauf vertrauen, dass die Zusammenarbeit zwischen Kreisen, Kommunen und Bezirksregierung gerade in krisenhaften Situationen gut funktioniert“, so die Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Bezirksregierung bei einer gemeinsamen Besprechung in der Bezirksregierung am Domplatz.

„Alarmstufe“ des „Notfallplans Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni die „Alarmstufe“ des „Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ ausgerufen. Zugleich haben die Kreise, Kommunen und die Bezirksregierung begonnen, ihre Vorbereitungen auf mögliche Szenarien einer drohenden Gasmangellage im Regierungsbezirk Münster zu koordinieren. Zudem treffen sie auch eigene Vorbereitungen für den Ernstfall, prüfen Einsparmöglichkeiten in ihren Behörden und sprechen mit externen Akteuren denkbare Szenarien für den Fall einer dauerhaften Verschlechterung der Versorgungssituation ab.

Klare Signal an alle Gasverbraucher

Die „Alarmstufe“ ist die zweite Stufe des nationalen Notfallplans und das klare Signal an alle Gasverbraucher, den Verbrauch zu senken, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Die Ausrufung der Alarmstufe bedeutet das Vorliegen einer Störung der Gasversorgung, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungslage führt.

Reichen die Maßnahmen der Alarmstufe nicht aus, kann die Bundesregierung die Notfallstufe als dritte und höchste Stufe des Notfallplans ausrufen und die Gasverteilung übernehmen. Gesetzlich geschützt (und damit bevorzugt zu versorgen) sind dann nur noch private Haushalte, soziale Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser) und kritische Infrastruktur.

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