Regelungen der Stadt Borken für eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme

des Schulbetriebs
Für die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossene vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs hat die Stadt Borken die folgenden Regelungen getroffen:

Schulbesuch:
– Ab dem 23.04.2020 müssen (verpflichtend) die Schülerinnen und Schüler aus den Abschlussklassen den Schulbetrieb zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses wieder aufnehmen. Diese Regelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen.

– Weiterhin müssen Schülerinnen und Schüler am Berufskolleg mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen am Unterricht teilnehmen.

– Grundschulen bleiben zunächst weiterhin geschlossen.

Regelungen der Stadt Borken für eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Foto: Pixabay

Hygienemaßnahmen:
– In den betroffenen Schulgebäuden wurden erforderliche Grundreinigungen durchgeführt.

Eine Schulbegehung in den betroffenen weiterführenden Schulen, einschließlich der Erstellung eines „Hygieneprotokolls“, erfolgte am 21.04.2020. Weitere Begehungen folgen nächste Woche.

– Ab dem 23.04.2020 erfolgt eine tägliche desinfizierende Reinigung durch externe Reinigungsfirma. Gereinigt werden die genutzten Unterrichtsräume, einschließlich der Tische, Sitzschalen der Stühle, Schalter, Türklinken sowie in den Fluren die Rauchschutztüren, Außentüren, Geländer usw.

– In allen Unterrichtsräumen werden alkoholhaltiges Flächenreinigungsmittel und entsprechende Einwegtücher zur Verfügung gestellt, um die im Tagesverlauf entstehenden Verunreinigungen zu beseitigen. Dies erfolgt durch die Schülerinnen und Schüler in Eigenverantwortung.

– Auch wenn kein Mundschutz ausdrücklich vorgeschrieben ist, stellt die Stadt Borken den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften Mehrwegmundschutze zur Verfügung. Dies geschieht nach Absprache mit dem Kreis Borken und allen kreisangehörigen Kommunen kreiseinheitlich für den teilweisen Schulstart am 23.04.2020.

– Derzeit ist das Tragen von Masken nicht verpflichtend. Der Schulträger appelliert aber dazu Masken zu tragen, insbesondere dann, wenn der Abstand von 1,50 nicht eingehalten wird.

– Mit den v.g. Maßnahmen werden die vorgeschriebenen Hygienevorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt.

Schülerbeförderung:
Folgende Hygienestandards wurden in Absprache mit allen Busunternehmen festgelegt:

– Der Ein- und Ausstieg erfolgt generell durch die hintere Bustür.

– Die ersten zwei Reihen und der Fahrerplatz sind im Bus durch ein Absperrband abgesichert.

– Es erfolgt eine Desinfektion vor Fahrtantritt und nach Fahrtende, soweit möglich mehrmals am Tag.

– Busfahrer/innen werden Mundschutzmasken zur Verfügung gestellt; diese entscheiden eigenständig, ob sie die Masken tragen.

– Da die Pflicht des Tragens eines Mund-Nasenschutzes erst ab dem 27.04.2020 besteht, werden bis dahin Besetzzahlen je Bustyp von 15, 20 und 25 Schülerinnen und Schüler festgelegt. Sollten diese überschritten werden, müssen die Busfahrer/innen die Leitstelle benachrichtigen, sodass diese Fahrt am Folgetag verstärkt wird.

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