Rat beschließt erweitertes Vorkaufsrecht.
Gemeinde möchte sich damit im Rahmen des Prozess des Dorfentwicklungskonzepts Bereiche im Raesfelder und im Erler Ortskern für die künftige städtebauliche Entwicklung sichern.
In der letzten Hauptausschusssitzung beschloss der Rat ein erweitertes Vorkaufsrecht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken. Mit dem Erlass der Vorkaufsrechtssatzung wird die Gemeinde in die Lage versetzt, zukünftig die städtebaulichen Zielvorstellungen leichter durchführen zu können.
Der Grund: Die Gemeinde arbeitet seit dem Jahre 2015 an einem Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept für die Ortslage von Raesfeld und Erle sowie für den Bereich der Schlossfreiheit. Allerdings, erklärte der Erste Beigeordnete Martin Tesing, muss es für die Ausübung des Vorkaufsrechts ein öffentliches Interesse gegeben. „Wir werden jeden Falll darauf genau prüfen um zu wissen, was wir damit machen wollen“. Und weiter: „Es nützt uns nichts, wenn wir in der Planung sind und dann nicht auf die dazu benötigten Grundstücke zugreifen können“.
Was Raesfeld beschlossen hat sei, so Tesing, nicht Neues, denn in Velen und Heiden sei dies seit Jahren bei jedem Bebauungsplan so üblich.
In Planung im Rahmen des Dorfentwicklungskonzepts
Ortszentrum Raesfeld und der Bereich Schlossfreiheit
Im städtebaulich relevanten Bereich liegt der im zentralen Siedlungsbereich nördlich und südlich der Bundesstraße B 70, der im Ursprung einen typisch konzentrischen Aufbau um die Kirche St. Martin im östlichen Ortskern aufweist. Hier liegen auch viele Einzelhandels und Dienstleistungseinrichtung im Bereich der Gassen westlich der Kirche.
Diese zentrale Ortslage hat sich in den letzten Jahrzenten aufgrund der Lage des Rathauses sowie des Nahversorgungszentrums nach Westen ausgebreitet. Am Nahversorgungszentrum südlich der B 70 befinden sich die zuvor genannten Nahversorger, das Rathaus sowie ein großes Stellplatzangebot. Als wichtige Einkaufs-straßen sind in diesem Bereich die Straßen »Ahornpfad«, »Leinenweberstraße«, die Straße „Am Rathaus“ sowie der Froschbrunnenplatz als Übergang zum nördlichen Teil des Ortszentrums zu nennen, die weitere Einzelhändler und Dienstleister aufweisen.
Im Bereich des „Ahornpfades“ an der Kreuzung der Weseler Straße liegt zudem das derzeit ungenutzte Haus Epping sowie in südlicher Verlängerung eine parkähnliche Einrichtung. Nordwestlich des Rathauses liegen die sozialen Einrichtungen St. Sebastianschule, Jugendhaus, Bücherei, der Kindergarten St. Martin sowie ein Bolzplatz, deren Lagen und Bedeutung von städtebaulicher Relevanz sind.
Auch der Bereich der Alexanderschule (Verbundschule und Gesamtschule in Kooperation mit der Stadt Borken) nordöstlich der Kirche St. Martin stellt aufgrund der Bedeutung für die gesamte Gemeinde und seiner Vernetzungspotenziale mit dem Quartier einen wichtigen Faktor im erweiterten Ortszentrum dar.
Unter anderem aufgrund der überörtlich und regionalen Bedeutung ist der Bereich der Schlosses Raesfeld samt Schlossfreiheit und Wegeverbindung (Freiter Pättken) Teil des erweiterten Ortszentrums. Das Freiter Pättken beginnt im Ortskern, westlich des Aldi Marktes und wird in seinem weiteren Verlauf als direkte Fuß und Radwegeverbindung zum Schloss Raesfeld genutzt.
Ortszentrum Erle
Für den Ortskern Erle hat das Areal um das Naturdenkmal Femeiche als Kultur und Freizeitort eine herausragende Bedeutung und gilt als das Wahrzeichen des Dorfes.
In der Dorfmitte befindet sich eine mit der Kornbrennerei Böckenhoff ein weiterer Anziehungspunkt. An der Schermbecker Straße und Silvesterstraße in unmittelbarer Nähe der Brennerei soll zukünftig eine genossenschaftliche Dorfgaststätte entstehen.
Da das Umfeld der Kirche St. Silvester gestalterische und bauliche Mängel aufweist sowie in dem Areal mit der Pflegeeinrichtung sowie dem Pfarrheim zentrale Versorgungseinrichtungen unmittelbar angrenzen, ist auch dieser Bereich inklusive des historisch gewachsenen Kirchrings mit der Straße Höltingswall von besonderer städtebaulicher Bedeutung.
Im Zuge der beabsichtigten Kirchplatzneugestaltung wird auch der Durchgang vom Kirchplatz, entlang der Kornbrennerei in Richtung Schermbecker Straße und „Neuer Dorfmitte Erle“ weiter geöffnet und somit die Verbindung der Achse Kirche / Kirchplatz, Kornbrennerei und Dorfmitte gestärkt.
Durch den Verlauf der Schermbecker Straße zwischen Kornbrennerei und neuer Dorfmitte ergibt sich bislang eine deutliche Barrierewirkung im Ortskern von Erle. Zudem existieren Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit an der Schermbecker Straße. Insofern soll auch die Schermbecker Straße mit den anliegenden (ehemaligen) Hofstellen dem Ortszentrum zugeordnet werden, um dort eine geordnete wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.
In diesem Kontext steht auch das Areal der „Neuen Dorfmitte Erle“ (ehemalige Hofstelle Böckenhoff). Der Bereich zwischen Schermbecker Straße und Silvesterstraße soll u. a. mit der genossenschaftlichen Dorfgaststätte/Festscheune entwickelt werden.
Zudem sei beabsichtigt, die Verbindung Femeiche Dorfmitte zu stärken und zu attraktivieren.
Mit dem Erlass der Vorkaufsrechtssatzung soll die Gemeinde in die Lage versetzt werden die städtebaulichen Zielvorstellungen zu gegebener Zeit leichter durchführen zu können.
Petra Bosse