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Raesfelder zahlen ab 2023 weniger Müllentsorgungsgebühren

Veröffentlicht am

Die Müllentsorgungsgebühren in Raesfeld werden im kommenden Jahr um rund sechs Prozent gesenkt.

Achtung. Laut Satzungsänderung wird ab dem 1. Januar 2023 die Abfuhr der Abfälle bereits ab 6.00 Uhr morgens erfolgen

Ab Januar 2023 spart durch die Senkung der Restmüllgebühr ein Haushalt mit je einer 120 Liter Bio-, Restmüll- und Altpapiertonne bei 14-tägiger Abfuhr somit 11,28 € im Jahr ein.

Die aktuelle Kostensituation sowie Gebührenüberschüsse aus Vorjahren ermöglichen diesen Schritt, sagte Bürgermeister Martin Tesing am Montag bei der Einbringung des Haushaltes. Mittelfristig sei aber auch hier wieder mit steigenden Gebühren zu rechnen.
Im interkommunalen Vergleich stehe die Gemeinde mit ihren Beitrags- und Gebührensätzen nach wie vor gut da, so Tesing. (Vergleich: Schermbeck 120 l-Behälter 280,80 €, Borken 120-l-Restmülltonne bei 4-wöchentl. Leerung  95,42€)

Die Abholung von Altpapier bleibt weiterhin kostenfrei. Bei der Biotonne bleiben für die Haushalte die Kosten gleich.

Abfuhrgebühr für den Restmüll

Die Höhe der Abfuhrgebühr für den Restmüll richtet sich nach der Art der Abfallbehälter für Restmüll und dem Abfuhrrhythmus.

Sie beträgt jährlich für

  • 13 Abfallsäcke 60,48 €
  • je 80-l-Restmüllgefäß (Abfuhr im 2-Wochen-Rhythmus) 97,92 €
  • je 120-l-Restmüllgefäß (eigenes) (Abfuhr im 2-Wochen-Rhythmus) 135,84 €
  • je 120-l-Restmüllgefäß (Abfuhr im 2-Wochen-Rhythmus) 138,12 €
  • je 240-l-Restmüllgefäß (Abfuhr im 2-Wochen-Rhythmus) 258,96 €
  • je 80-l-Restmüllgefäß (Abfuhr im 4-Wochen-Rhythmus) 57,72 €
  • je 120-l-Restmüllgefäß (eigenes) (Abfuhr im 4-Wochen-Rhythmus) 75,60 €
  • je 120-l-Restmüllgefäß (Abfuhr im 4-Wochen-Rhythmus) 77,88 €
  • je 240-l-Restmüllgefäß (Abfuhr im 4-Wochen-Rhythmus) 138,36 €

Biomüll

Die Höhe der Sondergebühr für den Biomüll richtet sich nach der Art der Abfallbehälter für den Bioabfall. Sie beträgt jährlich

  • je 120-l-Mietgefäß (Abfuhr im 2-Wochen-Rhythmus) 39,00 €
  • je 240-l-Mietgefäß (Abfuhr im 2-Wochen-Rhythmus) 40,20 €  

Altpapier

Die Gebühr für einen bereitgestellten 120-l-Altpapierbehälter beträgt 0,00 € 240-l-Altpapierbehälter beträgt 0,00 €

Die Gebühr für die Gestellung und Abfuhr beträgt für einen zusätzlichen Restmüllsack 3,00 € Artikel III Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Entsorgung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Altbatterien

Jeder Haushalt erhält pro Jahr 2 Abrufkarten. Der Anschlussberechtigte hat sich mit der Abrufkarte schriftlich an das beauftragte Unternehmen zu wenden. Über den Termin der Abholung wird der Abfallbesitzer spätestens 10 Tage vorher informiert. Die je Anmeldung maximal bereitzustellende Sperrgutmenge beträgt 3 cbm.

Neue Abfuhrzeiten

Aufgrund einer Satzungsänderung wird ab dem 1. Januar 2023 die Abfuhr der Abfälle bereits ab 6.00 Uhr morgens erfolgen.

Die Mülltonnen müssen daher spätestens zu diesem Zeitpunkt am Straßenrand bereitstehen. Es empfiehlt sich daher, sie schon am Abend vor der Abholung rauszustellen. Der Straßen- und Fußgängerverkehr darf dadurch nicht gefährdet werden.

Eine individuelle Erinnerung an die Abfuhrtermine kann man sich übrigens mit der AbfallApp WML aufs Smartphone holen.

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