Neue Corona-Quarantäneverordnung NRW: Klarheit für positiv Getestete und Kontaktpersonen
Der Inzidenzwert im Kreis Borken bleibt weiter über 50 aber unter 100. Am heutigen Sonntag liegt der „7-Tage-Inzidenz“ (Kreiswert) bei 84,6 pro 100.000 Einwohner. Aktuell sind 972 Personen im Kreis infiziert.
Von Samstag auf Sonntag sind 71 Neuinfektionen hinzugekommen. Im Gegenzug wurden 48 Personen gesund erklärt.
In der Gemeinde Raesfeld liegt aktuell die Zahl der infizierten Personen bei 29 (Stand 6. 12.).
Keine Maskenpflicht im Dorfkern
Während im Schermbecker Ortskern auf der Haupteinkaufstraße „Mittelstraße“ eine Maskenpflicht, auf für Radfahrer besteht, bleibt Raesfeld davon (noch) verschont.
Allerdings verweist Markus Büsken darauf, dass auch in der Gemeinde Raesfeld wie anderorts die Pflicht besteht, im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften und den dazugehörigen Parkplätzen einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Dass die Bürger in der Gemeinde die Pflicht zum Tragen einer Maske gut umsetzen, zeigte sich alleine auch am Samstagabend beim Nikolaus-Drive-In.

Vorbilder waren an diesem Abend die Organisatoren des Ortsmarketings und die Feuerwehr. Auch die meisten Eltern, die mit dem Auto ihren Gutschein einlösten, trugen eine Maske. Dass die Einhaltung der Maskenpflicht in Raesfeld gut umgesetzt wird, konnte Markus Büsken, Leiter des Ordnungsamtes an diesem Abend bestätigen. Er beobachtete das Geschehen als Knecht Ruprecht neben dem Nikolaus. Er hatte keinen Grund zur Beschwerde.
Hier die wichtigsten Punkte, die in der Quarantäneverordnung seit dem 4. 12. geregelt sind:
- Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen einem PCR-Test unterzogen haben, müssen bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses in Quarantäne.
- Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis müssen für den Zeitraum von zehn Tagen nach der Testung in Quarantäne. In diesen Fällen bedarf es keines weiteren Quarantänebescheides. Das Gesundheitsamt nimmt jedoch mit jedem Betroffenen Kontakt auf und klärt die individuellen Quarantäneregelungen. Die Quarantäne endet nach zehn Tagen nur, sofern man mindestens 48 Stunden symptomfrei war.
- Personen, die mit positiv Getesteten im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese Quarantäne dauert in der Regel 14 Tage. Eine Verkürzung ist nur bei Symptomfreiheit mit einem negativen Test ab dem 10. Tag möglich. Bei Symptomen besteht eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt.
Schnellere Umsetzung der Quarantäne
Die Regelungen ersetzen die bisherigen individuellen Quarantäneanordnungen durch die örtlichen Ordnungsämter. Sie haben aber die gleiche rechtliche Wirkung einschließlich des Anspruchs auf Lohnersatz. Die örtlichen Ordnungsämter werden zudem weiterhin Kontakt zu den in Quarantäne befindlichen Personen halten und ihnen auch – falls erforderlich – Unterstützungsmöglichkeiten anbieten.
Landrat Dr. Kai Zwicker und Borkens Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing als Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister/innen im Kreis Borken waren sich anschließend einig in der Einschätzung: „Die Neuregelung sorgt für noch mehr Handlungssicherheit und gewährleistet eine schnellere Umsetzung der Quarantäne.“