Kreisgesundheitsamt Borken versendet ab sofort QR-Codes für Genesenenzertifikate
Eingelesen werden kann der Code dann über die CovPass-App bzw. die Corona-Warn-App
Kreis Borken (pd). Wie die digitalen Coronavirus-Impfzertifikate lassen sich auch Genesenenzertifikate per QR-Code in die CovPass-App bzw. in die Corona-Warn-App importieren. Solche QR-Codes versendet nach erfolgtem „Anbindungsprozess“ ab sofort auch das Kreisgesundheitsamt Borken.
Ein Genesenenzertifikat erhalten automatisch alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben und im Kreis Borken als Indexfall registriert sind. Die Versendung erfolgt im Regelfall 28 Tage nach dem positiven PCR Test.
Gültigkeit
Der Nachweis sei laut Kreisgesundheitsamt das dieses nur sechs Monate gültig sei. Wichtig: Nach Ablauf dieser Frist und bevor eine Impfung stattgefunden hat, gilt die Person als nicht vollständig geimpft und eben auch nicht als genesen.
Nach der aktuellen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten immungesunde Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Coronavirus-Infektion durchgemacht haben, nur eine Impfstoffdosis erhalten. Dies gilt auch, wenn der Infektionszeitpunkt länger als sechs Monate zurückliegt.
Möglich ist eine Impfung aber auch schon ab vier Wochen nach dem Ende der Corona-Symptome, wenn beispielsweise eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Virusvarianten gegeben ist, gegen die eine durchgemachte Coronavirus-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr vermittelt. Nach gesicherter asymptomatischer Coronavirus-Infektion kann die Impfung laut STIKO bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.