Polizei gibt Verhaltenshinweise
Wesel – 26.11.2010 – 07:24 – In der Vorweihnachtszeit und zum Jahresabschluss finden im Kreisgebiet zahlreiche Betriebs-, Firmen-, Advents-, Jahresabschlussfeiern und Adventsmärkte statt, bei denen auch alkoholhaltige Getränke getrunken werden.
Im Dezember 2009 ereigneten sich im Kreis Wesel 24 Verkehrsunfälle, bei denen „Alkohol beim Fahrzeugführer“ eine Rolle spielte. Dabei wurden sieben Personen leicht und zwei Personen schwer verletzt. Im Rahmen der im vergangenen Jahr durchgeführten Kontrollen wurden 25 Atemalkoholanalysen bzw. Blutproben angeordnet. Auch in diesem Jahr wird die Polizei auf den Straßen im Kreisgebiet verstärkte Alkoholkontrollen durchführen. Bedenken Sie bitte bei der Planung bzw. Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung daher auch die Rückfahrt zu Ihrer Wohnung. Bilden Sie Fahrgemeinschaften oder nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel, damit es für alle eine fröhliche Weihnachtszeit bleibt, die nicht durch einen Verkehrsunfall und den Verlust des Führerscheins getrübt wird.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei besonders auf die Folgen von Restalkohol hin. Schon bei 0,3 Promille droht ein Strafverfahren, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen oder ein Verkehrsunfall passiert. Dies gilt auch wenn der Unfall nicht schuldhaft verursacht wurde.