StartGemeinde RaesfeldPlatanen am Südring und Roteiche waren Thema in der Ausschusssitzung

Platanen am Südring und Roteiche waren Thema in der Ausschusssitzung

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Am Montag stand das Thema „Bäume“ im Fokus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Mitglieder des Ausschusses beleuchteten verschiedene Aspekte des Baumbestands. Dazu gehörten die Platanen am Südring, die Fällung einer amerikanischen Roteiche und zwei Bäume in Erle.

Baumschutz und Pflege als zentrales Thema

Der Schutz und die Pflege des Baumbestands in der Gemeinde war ein zentraler Punkt der Diskussion. Die Ausschussmitglieder berieten über aktuelle Herausforderungen und mögliche Lösungen, um die Gesundheit und das Wachstum der Bäume langfristig zu sichern.

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Entscheidung über Rückschnitt von Platanen am Südring in Raesfeld

Der Bau- und Umweltausschuss in Raesfeld entschied am Montag einstimmig, dass vier bereits einmal beschnittene Platanen am östlichen Ende des Südrings erneut bis auf die Knotenpunkte zurückgeschnitten werden dürfen. Für die restlichen Platanen entlang der Straße wurde der Rückschnitt jedoch abgelehnt, da dieser für die Bäume einem Todesurteil gleichkäme. Bauamtsleiter Bernd Roters von der Bauverwaltung erklärte, dass die anderen Bäume in ihrem jetzigen Zustand verbleiben sollen. Der Ausschuss folgte damit der Empfehlung des Arbeitskreises Grünflächen und dem Vorschlag der Verwaltung.

Platanen Südring Raesfeld
Platanen Südring Raesfeld. Symbolfoto

Konflikt zwischen Erneuerbare-Energien-Gesetz und Baumschutz

Bernd Roters machte vor der Abstimmung auf Anträge von Anwohnern, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufmerksam für Fotovoltaikanlagen gegenüber dem Umwelt- und Baumschutz geltend machen wollten. „Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig“, betonte Roters, und wies darauf hin, dass in solchen Fällen Einzelfallentscheidungen notwendig seien, da Energiegewinnung und Naturschutz gleichermaßen wichtige Interessen darstellen. Er warnte davor, Platanen zurückzuschneiden, die bislang noch nicht beschnitten wurden, da dies für diese Bäume das Absterben bedeuten könnte.

Konflikt zwischen Erneuerbare-Energien-Gesetz und Baumschutz. Foto: Symbolfoto Pixabay

Empfehlung des Arbeitskreises

Christian Becker (FDP) äußerte Bedenken, dass die Entscheidung auf Unverständnis bei einigen Anwohnern stoßen könnte und möglicherweise Ärger für die Gemeinde nach sich ziehen würde. André Olbing (CDU) lobte hingegen die „gute Arbeit“ des Arbeitskreises und betonte, dass seine Fraktion die Empfehlung unterstützen könne. Roters erläutert, dass beschnittene Platanen nach einer gewissen Zeit erneut gekürzt werden müssen, da die Triebe, die aus den Knotenpunkten sprießen, leicht abbrechen könnten. Bei ungeschnittenen Platanen bestehe dieses Risiko jedoch nicht.

Heideweg in Raesfeld-Erle
Der Baum am Heideweg darf nicht gefällt werden. Foto: Petra Bosse

Weitere Entscheidungen zu Baumfällungen im Ausschuss

Der Ausschuss befasste sich ebenfalls mit drei weiteren Anträgen von Bürgern, die die Fällung bestimmter Bäume beantragt hatten. Bei zwei Bäumen, am Heideweg und an der Straße Upen Plass, stellte der Arbeitskreis nach Ortsbegehungen fest, dass kein Handlungsbedarf besteht und die Bäume stehenbleiben sollen. Der Ausschuss schloss sich diese Empfehlungen an.

Upen Plass Raesfeld-Erle
Auch dieser Baum bleibt. Foto: Petra Bosse

Roteiche am Lukasweg

Ein besonderer Diskussionspunkt war eine amerikanische Roteiche am Lukasweg. Der Baum steht auf Gemeindegrund, hat jedoch eine Krone, die auf dem Grundstück eines angrenzenden Hausbesitzers ragt und bereits Schäden an seinem Dach verursacht hat. Der Hausbesitzer stellte deshalb einen Antrag auf Fällung. Bauamtsleiter Roters erklärte, dass es sich um einen vitalen, massiven Baum handelt und ein Rückschnitt für eine Buche fatal sei, da dies für die Roteiche auf lange Sicht „einem Tod auf Raten“ gleichkäme.

Antrag Baumfällung Raesfeld
Rotbuche verursacht Schäden. Foto: Gemeinde Raesfeld

Nachbarschaftsrecht und Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Bürgermeister Martin Tesing wies darauf hin, dass das Nachbarschaftsrecht bisher nicht in die Bewertung des Baums eingeflossen sei. Dieses Recht erlaubt es dem betroffenen Hausbesitzer, die überhängenden Äste, die sein Grundstück beeinträchtigen, zu entfernen – auch wenn der Baum dadurch in seiner Vitalität geschädigt würde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dies im Juni 2021 (Aktenzeichen V ZR 234/19) bestätigt, selbst wenn die Baumgesundheit dadurch gefährdet ist.

Differenzen im Ausschuss zur Fällung der Roteiche

André Olbing (CDU) bedauerte die Fällung und sagte: „Schade um den schönen Baum. Schade um jeden Baum, der gefällt wird.“ Dennoch sprach er sich dafür aus, die Fällung durchzuführen, wenn der Hausbesitzer die Äste ohnehin so weit kürzen darf, dass der Baum absterben würde. Helmut Hellenkamp (SPD) und Josef Spangemacher (Grüne) widersprachen und mahnten, dass eine Fällung des Baumes ein Präzedenzfall für weitere Fällungsanträge sein könnte. Martin Tesing wies jedoch erneut auf die bereits entstandenen Schäden hin und betonte das Kappungsrecht des Eigentümers. Der Ausschuss entschied schließlich, die Roteiche zu fällen und dafür einen Ersatzbaum zu pflanzen.

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