Pferdeäpfel vorm Biergarten: Kein schöner Empfang für Gäste
Die Sonne scheint, der Biergarten ist gut besucht. Gäste sitzen am Dienstagabend bei einem kühlen Bierchen oder einem Teller Schnitzel unter freiem Himmel, genießen den Nachmittag – wäre da nicht ein ungebetener „Gruß aus dem Sattel“, direkt vorm Eingang. Auf dem Bürgersteig vor dem Gasthof Brömmel-Wilms liegt ein frischer Haufen Pferdeäpfel. Nicht am Rand, sondern mitten im Weg.
Christian Lipfert, Betreiber des Hauses, zeigte sich alles andere als erfreut und stand kopfschüttelnd vor dem unappetitlichen Hindernis. Statt entspannter Gastlichkeit heißt es: Kopfschütteln über mangelnde Rücksicht. Christian Lipfert, Betreiber des Hauses, war alles andere als erfreut. Statt entspanntem Frühlingsnachmittag hieß es: Ärger über fehlende Rücksicht. „Zumindest sollte der oder die Verursacher die Pferdeäpfel einsammeln und nicht einfach liegen lassen“, forderte er.

Kein Kavaliersdelikt
Natürlich gehören Pferde ab und an zum Ortsbild – besonders in ländlichen Gegenden wie Erle. Aber wer mit dem Pferd durch den Ort und vor allem über den Bürgersteig reitet, sollte auch dafür sorgen, dass hinterher nicht die Allgemeinheit die Spuren beseitigen muss. Was für Hundehalter längst gilt, sollte auch für Reiter selbstverständlich sein: Wer etwas hinterlässt, räumt es bitte auch weg, denn ein Gasthaus ist kein Stall, und ein Bürgersteig keine Pferdeweide.
Rücksicht ist Pflicht, nicht Kür
Gerade wenn Essen und Getränke serviert werden, ist so ein Anblick unappetitlich – für Gäste ebenso wie für die Betreiber. Rücksichtnahme ist kein nettes Extra, sondern Grundbedingung für ein faires Miteinander. Die Gemeinde lebt vom Zusammenspiel aller – Reiterinnen und Reiter inbegriffen.
Ein bisschen Landidylle ist schön. Aber zwischen Pils, Pommes und Pferdehaufen hört der Spaß auf. Und weil sich am Ende doch niemand offiziell zuständig fühlt, greift Christian Lipfert eben selbst zur Schaufel – denn wer möchte schon, dass die „Äpfel“ am nächsten Tag die Gäste begrüßen?
Info: Pferdekot auf Gehwegen – was gilt in Raesfeld?
In der Gemeinde Raesfeld gibt es keine spezielle Regelung zum Entfernen von Pferdekot.
Allerdings greift die allgemeine Rechtslage:
- Laut Straßen- und Wegegesetzen der Länder sowie kommunalen Ordnungsregelungen gilt:
Verunreinigungen auf öffentlichen Wegen müssen vermieden oder beseitigt werden. - Das betrifft auch Pferdekot – besonders auf Gehwegen, in Ortslagen oder vor Geschäften.
Empfehlung:
Reiterinnen und Reiter sollten Rücksicht nehmen und Pferdeäpfel zeitnah entfernen.
Was für Hundebesitzer gilt, darf auch im Sattel gelten: Verantwortung endet nicht am Ortsrand.