Stadt Borken weist auf Förderprogramm des Landes für Veranstaltungen von eingetragenen Vereinen hin
Ehrenamtliche Strukturen sind tragende Säulen des Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen.
Borken(pd). Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie konnten zahlreiche öffentliche Veranstaltungen, die durch eingetragene Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, nicht stattfinden.
Um auch im ehrenamtlichen Bereich einen Neustart der Veranstaltungen zu ermöglichen, weist die Stadt Borken auf das niedrigschwellig zugängliche Förderprogramm „Neustart Miteinander“ des Landes NRW hin. Eingetragene Vereine können hier mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten einer Veranstaltung im Jahr 2021 in Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert werden.
Förderfähig sind unter anderem Kosten für Miete des Mobiliars, Sicherheitsdienste, Catering oder die GEMA-Gebühren.
Die Antragsstellung erfolgt selbsttätig durch die Vereine auf der Webseite des Ministeriums für Heimat, Bau, Kommunales und Gleichstellung unter https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander. Es ist eine Bescheinigung der Stadt Borken über das tatsächliche Stattfinden der Veranstaltung erforderlich. Ein Vordruck dazu findet sich ebenfalls auf der Webseite. Die Bestätigung kann vorzugsweise per Mail über das Ordnungsamt der Stadt Borken beantragt werden: [email protected].