Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt neues Lüftungsprogramm für Schulen und Kindertagesbetreuung auf: 90,4 Millionen Euro werden bereitgestellt
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, 16. Juli 2021, beschlossen, ein weiteres Lüftungsprogramm für Schulen und Kindertagesbetreuung in einer Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro aufzulegen, um den Präsenzbetrieb von Schulen und der Kindertagesbetreuung nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern.
Aus dem NRW-Rettungsschirm sollen 48,2 Millionen Euro und aus Bundesmitteln 42,2 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Zuvor hatte die Bundesregierung am 14. Juli 2021 beschlossen, die Bundesländer dabei zu unterstützen, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der sogenannten „Kategorie 2“ in Schulen und Kindertagesbetreuung zu ergreifen. Nach den Vorgaben des Bundes sind Träger von Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren antragsberechtigt.
„Kategorie 2“
„Kategorie 2“-Räume sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt). Erhebungen des Umweltbundesamtes in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent (Stand: 9. Juli 2021).
Bevor die Landes-Förderrichtlinie durch das Kommunalministerium veröffentlicht werden kann, bedarf es des Abschlusses einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen, in der die finanzielle Beteiligung und die Verwendung der Finanzmittel geregelt wird.
100 %-Finanzierung gesichert
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Durch die zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes wird für die Kommunen eine 100 %-Finanzierung gesichert. Für die weitere Umsetzung komme ich in der nächsten Woche auf die Städte und Gemeinden zu.“
Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wir sollten nun die zusätzliche Unterstützung des Bundes nutzen, um den Gesundheits- und Infektionsschutz gemeinsam mit den Schulträgern gezielt an den Schulen mit einem weiteren Baustein zusätzlich zu stärken.
Besondere Situation der unter 12-jährigen Schüler_innen
Der Bund berücksichtigt hierbei die besondere Situation der unter 12-jährigen Schülerinnen und Schüler, die auf absehbare Zeit keine Möglichkeit des Impfangebots erhalten werden. Zusammen mit unseren bewährten und weiterhin unverzichtbaren Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel der wöchentlich zweimaligen Testung aller am Schulleben Beteiligten, können die mobilen Luftfiltergeräte einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherung des Präsenzunterrichts leisten.“