Neue Wölfin im Bereich Hohe Mark bei Reken

Symbolbild ©Petra Bosse

Neue Wölfin mit der Kennung GW1800f im Kreis Recklinghausen im Bereich Hohe Mark bestätigt

Die gesichteten und bestätigten Wolfsnachweise stammen, wie auch Gloria von Wesel und ihr Bruder GW1587, vom Rudel Schneverdingen in Niedersachsen.

Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) heute bestätigt, gibt es neben Gloria von Wesel und ihrem Bruder weitere eindeutige Wolfsnachweise im Bereich der Hohen Mark.

Bereits im Juni diesen Jahres wurde durch eine Fotofalle im Wald bei Haltern ein weiterer Wolfsnachweis bestätigt.

Weiblicher Wolf mit der Kennung GW1800f

Aufgrund der genetischen Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen konnte anhand von drei Losungsfunden erneut ein weiblicher Wolf mit der Kennung GW1800f erstmalig erfasst werden.

Die Nachweise stammen vom 08. und 20. Mai 2020 bei Reken im Kreis Borken sowie vom 19. Juli 2020 bei Haltern am See im Kreis Recklinghausen.

Wölfin mit genetischen Merkmal Haplotyp HW02

Wie auch Gloria von Wesel GW954f und ihr Bruder mit der Kennung GW1587 aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, stammt die Wölfin GW1800f aus dem Niedersächsischen Rudel Schneverdingen. Laut LANUV trägt sie aus diesem Grund dasselbe genetische Merkmal, den Haplotyp HW02.

Die gleichen genetischen Spuren eines Wolfes mit dem Haplotyp HW02 konnten ebenfalls an einem am 18. Mai 2020 in Dülmen (Kreis Coesfeld) gefundenen Wildtierkadaver nachgewiesen werden. Eine Individualisierung war hier in diesem Fall laut LANUV nicht möglich.

In der Gemeinde Reken (Kreis Borken) gelangen ebenfalls am 26. Juni gegen Mitternacht Aufnahmen eines Wolfes

Durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf wurden alle Aufnahmen geprüft. Wie LANIV jedoch mitteilt, seien Alter, Geschlecht und Identität des betreffenden Wolfes auf den Aufnahmen der Fotofalle nicht zu erkennen.

Entschädigungsfähige Kosten

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde.

Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung. Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern.

In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

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Petra Bosse (alias celawie) Freie Journalistin - Kontakt: redaktion[at]heimatreport.de - Beiträge aus der Region, für die Region! Hinweise Kommentare: Bitte beachtet die Netiquette - Kennzeichnen Sie den Kommentar mit Ihrem Namen. Benutzten Sie dabei keine anonymen Namen. Mailadressen und andere persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir behalten uns vor, Kommentare zu löschen, die gegen unsere Richtlinien verstoßen. Mit dem Abgeben eines Kommentars erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihr Benutzername und der Kommentartext in Gänze oder in Auszügen auf Heimatreport zitiert werden kann. Achten Sie auf einen sachlichen Umgangston! Beleidigende, diskriminierende oder anstößige Kommentare, die gegen das Gesetz verstoßen, löscht die Redaktion.

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