Der Kreis Borken informiert über die Reform des Elterngeldes und die Jahresstatistik 2023
Einkommensgrenzen werden gesenkt
Im Bundeshaushalt vorgenommene Einsparungen wirken sich auch auf das Elterngeld aus. Ab dem 1. April 2024 gibt es bedeutsame Änderungen in diesem Bereich. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird für Paare sowie Alleinerziehende einheitlich herabgesetzt. Zukünftig liegt die Grenze bei einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 200.000 Euro. Bisher lag dieser Wert bei Paaren bei 300.000 Euro.
Weitere Senkung ab April 2025
Ein weiterer Schritt folgt ein Jahr später. Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld nochmals reduziert. Dann dürfen Eltern höchstens ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro haben, um Anspruch auf das Elterngeld zu haben.
Neuregelung der Bezugsdauer
Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Dauer und die Flexibilität des Elterngeldbezugs. Ab April 2024 dürfen Eltern nur noch für einen Monat während des ersten Lebensjahres ihres Kindes das Basiselterngeld zeitgleich beziehen. Bisher konnten Eltern bis zu 14 Monate des Basiselterngeldes flexibel nutzen. Ausnahmen von dieser Neuregelung bestehen für Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Familien mit behinderten (Geschwister-)Kindern.
Beratungsbedarf steigt
Die eingeführten Änderungen führen zu einem erhöhten Beratungsbedarf, wie Klaus Löchteken, Leiter der Stabs- und Elterngeldstelle im Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken, feststellt. Dies deutet auf die Komplexität und Tragweite der Neuregelungen hin, die bei den betroffenen Familien zu Unsicherheiten führen können.
Basiselterngeld
Häufig planen Eltern, die Versorgung ihres Kindes gerade für die ersten beiden Lebensmonate gemeinsam zu übernehmen. Der entstehende Einkommensverlust hat bislang durch das Basiselterngeld überbrückt werden können. Da Monate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat, nach wie vor als Basiselterngeldmonate der Mutter gelten, unterbindet der Gesetzgeber nunmehr im Regelfall, dass Väter sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensmonat Basiselterngeld beziehen können.
Alternative Gestaltungsoptionen
Als alternative Gestaltungsformen kommen der zusätzliche Einsatz von Urlaubstagen oder die Inanspruchnahme von Elterngeldplusmonaten in Betracht. Bei dieser Variante sei der gleichzeitige Bezug nicht eingeschränkt, erklärt Klaus Löchteken.
Vaterschaftsurlaub:
Die für das Jahr 2024 angekündigte Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ist bislang noch nicht vollzogen worden. Diese sieht für alle europäischen Mitgliedsstaaten einen zusätzlichen Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen vor. Laut aktuellem Stand des Bundesfamilienministeriums befinde sich der Gesetzentwurf zur sogenannten Familienstartzeit in der Ressortabstimmung.
Jahresstatistik 2023 Kreis Borken:
Elterngeld im Kreis Borken: Beliebt, aber rückläufig
Aktuelle Entwicklungen beim Elterngeld
Das Elterngeld bleibt im Kreis Borken eine gefragte Leistung für Familien, allerdings zeigt sich ein neuer Trend: Erstmals sind rückläufige Zahlen festzustellen.
Rückgang in Zahlen und Ursachen
Im Jahr 2023 zahlte die Elterngeldstelle des Kreises insgesamt 38,3 Millionen Euro an Elterngeld aus. Dies stellt einen Rückgang um 0,8 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr dar. Insgesamt beantragten 5.322 Elternteile im letzten Jahr diese Unterstützung, 588 Anträge weniger als 2022. Klaus Löchteken führt diesen Rückgang hauptsächlich auf die sinkenden Geburtenzahlen im Kreis zurück.
Väterbeteiligung im Elterngeldbezug
Interessanterweise ist der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, leicht gestiegen: 33 Prozent der Beziehenden waren Väter, im Vergleich zu 22 Prozent vor zehn Jahren. Die meisten Bewilligungen – etwa 85 Prozent – wurden für eine Bezugsdauer von zwei Monaten erteilt.
Durchschnittswerte des Elterngeldes
Das durchschnittlich ausgezahlte Elterngeld betrug im vergangenen Jahr monatlich 786 Euro pro Elternteil. Die durchschnittliche Bewilligungsdauer lag bei etwa zehn Monaten pro Elternteil. Diese Zahlen veranschaulichen die fortwährende Bedeutung des Elterngeldes als finanzielle Unterstützung in der ersten Phase des Familienlebens.
Basisinformationen und Online-Antrag
Zuständigkeit im Kreis Borken
Im Kreis Borken ist die Zuständigkeit für das Elterngeld für alle 17 Städte und Gemeinden des Kreisgebiets zentralisiert. Dies sorgt für eine einheitliche Abwicklung und Beratung.
Basiselterngeld: Rahmenbedingungen
Das Basiselterngeld ist darauf ausgelegt, 65 Prozent des durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes zu ersetzen. Dabei gilt ein Mindestbetrag von 300 Euro monatlich und eine Obergrenze von 1.800 Euro. Eltern haben die Möglichkeit, das Elterngeld für bis zu 14 Monate zu beziehen. Diese Regelung unterstützt die Möglichkeit, dass auch der zweite Elternteil eine Auszeit für die Kinderbetreuung nimmt oder seine Arbeitszeit entsprechend reduziert.
ElterngeldPlus: Eine alternative Option
ElterngeldPlus stellt eine Variante dar, bei der maximal die Hälfte des Basiselterngeldes bezogen werden kann. Dies bietet Eltern mehr Flexibilität. Anstatt einen Monat Basiselterngeld, können zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden, was eine längere Bezugsdauer ermöglicht.
Online-Antrag: Nutzerfreundlich und effizient
Für einen unkomplizierten Antragsprozess bietet der Kreis Borken die Möglichkeit, den Elterngeldantrag online einzureichen.
Auf der Webseite des Kreises Borken (www.kreis-borken.de/elterngeld) ist der Online-Antrag zugänglich. Der Antragsprozess ist nutzerfreundlich gestaltet: Plausibilitätsprüfungen leiten die Antragstellenden durch den Antrag. Die Eingaben können gespeichert und notwendige Belege einfach hochgeladen werden, was den Prozess für die Eltern vereinfacht.