In seiner Sitzung am Montagabend hat der Gemeinderat einstimmig die 9. Änderung des Bebauungsplans ER2 „Im Erbgrund“ beschlossen. Der Beschluss sieht eine Nachverdichtung der bestehenden Bebauung im Erbgrund vor.
Trotz anfänglicher Kritik und neunfacher Anpassung der Pläne durch die Verwaltung gab es nun keine weiteren Einwände mehr für das Vorhaben. Bernd Roters, Leiter des Bauamts, bestätigte die einstimmige Annahme der Änderungen.
Anwohner äußerten Bedenken über den möglichen Wertverlust ihrer bestehenden Immobilien aufgrund der geplanten Verdichtung. Sie befürchten, dass die bisherige Ein- oder Zweifamilienhausstruktur mit freiem Blick und großem Abstand zwischen den Gebäuden verloren geht. Dies wurde bereits bei zwei realisierten Gebäuden in der Holten- und Dechant-Karthaus-Straße deutlich. Der Beschluss betont jedoch, dass trotz dieser Bedenken die Vorteile einer zukünftigen Nutzung der Baufläche abgewogen werden sollen.
60 Prozent Freifläche
Die Beschlussfassung besagt, dass nur 40 Prozent eines Grundstücks bebaut werden dürfen, während 60 Prozent als Freifläche erhalten bleiben müssen. Diese Regelung soll die Sorge der Bewohner zerstreuen, dass ihre Gärten durch die Baumaßnahmen aufgeteilt werden könnten. Um eine unverträgliche Verdichtung zu vermeiden, wurden die Mindestgröße der Baugrundstücke für zwei Wohneinheiten auf 500 Quadratmeter festgelegt. Zudem wurde die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude auf maximal zwei begrenzt, was die Möglichkeit zur Einrichtung von Einliegerwohnungen bietet.
Überlastung des Abwassersystems
Die Befürchtung einer Überlastung des Abwassersystems wurde ebenfalls berücksichtigt. Eine Ergänzung im Beschluss sieht vor, dass Regenwasser bei einer Erweiterung der Bebauung auf dem Grundstück selbst versickern soll, um den Regenwasserkanal zu entlasten.
Parksituation
Die Anwohner äußerten auch Bedenken über den erhöhten Verkehr in der Dechant-Karthaus-Straße aufgrund der zusätzlichen Bebauung. Die Straße ist für diese Belastung nicht ausgelegt und bereits jetzt problematisch.
Die Verwaltung verweist hinsichtlich des erhöhten Verkehrsaufkommens auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde, die im Rahmen von Neu- und Umbauten Anwendung findet und somit auch die Anzahl von Wohneinheiten reguliert.
Baugrenzen
Die Anregung der Anwohner bezüglich der rückwärtigen Baugrenzen der Flurstücke 355, 356, 357, 364, 365, 366 (rot markiert) wurde von der Verwaltung berücksichtigt. Es wurde ein Mindestabstand von fünf Metern zur rückwärtigen Grundstücksgrenze festgelegt
Nachverdichtung: Was bedeutet das? Eine Nachverdichtung kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein:
- Effiziente Nutzung von Flächen: In städtischen und ländlichen Gebieten ist Bauland oft begrenzt und wertvoll. Durch die Nachverdichtung kann der Raum besser genutzt werden, ohne neue Flächen zu erschließen.
- Infrastruktur und Ressourcen: Durch die Verdichtung in bereits vorhandenen bestehenden Infrastrukturen wie Verkehrswege, Abwassersysteme und Versorgungsnetze können besser genutzt werden. Dies spart Kosten und Ressourcen im Vergleich zur Erschließung neuer Gebiete.
- Wohnraum schaffen: Insbesondere in Regionen mit Wohnungsbedarf kann die Nachverdichtung eine Möglichkeit sein, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dies trägt zur Entlastung des Wohnungsmarktes bei.
- Erhaltung des Ortscharakters: Durch die Nachverdichtung innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen kann der Charakter und die Identität eines Gebiets erhalten bleiben.