Martin Tesing ist designierter Bürgermeisterkandidat der CDU. Muss ein Bürgermeister auch im gleichen Ort wohnen?
Diese Frage stellten wir dem Bürgermeisterkandidaten der CDU Martin Tesing. Noch nicht gewählt und schon wirft die Kandidatur von Martin Tesing erste Fragen auf.
Vorweg gesagt: Es gibt keine Residenzpflicht für einen Bürgermeister. Dennoch sollte er die Gemeinde gut kennen. Wie Martin Tesing.

Seit nun gut zehn Jahren ist Martin Tesing, wohnhaft in Weseke, und in der Gemeinde Raesfeld als Kämmerer und Erster Beigeordneter tätig.
Obwohl er nicht in Raesfeld lebe, habe er es in dieser Zeit nie als Nachteil empfunden, nicht vor Ort zu wohnen. „Es wird definitiv nicht an fehlender Präsenz liegen, wenn ich nicht im Ort wohne. Wenn etwas ansteht, wie beispielsweise besondere Anlässe oder Versammlungen, bin ich – wie in den vergangenen zehn Jahren auch – natürlich da“, fügt Tesing hinzu. Außerdem muss er, wie er betont, ja erst noch gewählt werden. „Noch bin ich kein Bürgermeister.“
Vorteile
Darüber hinaus sehe Tesing auch Vorteile darin, nicht im Ort zu wohnen, falls er überhaupt zum Bürgermeister gewählt werde. Ein Grund dafür sei, dass sich in Nachbargemeinden zunehmend Diskussionen entstünden, wenn Bürgermeister zu stark ins örtliche Vereinsleben eingebunden seien, da dies zu Interessenkonflikten führen könne.
„Was bringt es den Raesfelder Bürgern an mehr Qualität – oder welchen Vorteil hätte jeder Einzelne davon, ob ich nun im Ort wohne oder nicht?“, fragt Tesing
Anders zu bewerten sei, so räumt der Erste Beigeordnete ein, wenn jemand aus einer anderen Stadt käme, der noch nie in Raesfeld war, sich, ohne die Menschen zu kennen, sprichwörtlich ‚jungfräulich‘ hier als Bürgermeister bewerben möchte. „In den letzten zehn Jahren habe ich viele Einblicke in das Gemeindeleben bekommen und schon den einen oder anderen Bürger kennengelernt. Wichtig für mich ist, dass ich so ein Stück mehr Unabhängigkeit habe und dadurch Entscheidungen neutraler und objektiver betrachtet werden können. Das ist für mich ein ganz wichtiges Argument“.
Für Tesing sei klar, dass das Amt des Bürgermeisters ein Volltimejob ist. Außerdem identifiziere er sich voll und ganz mit der Gemeinde. „Sonst würde ich das nicht machen“, so Tesing.
Kandidatur für das Bürgermeisteramt: Voraussetzungen und Ablauf
Allgemeine Voraussetzungen
Um für das Bürgermeisteramt zu kandidieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
✔ Sie sind mindestens 23 Jahre alt.
✔ Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Deutschland, aber nicht unbedingt in der Gemeinde, in der Sie kandidieren möchten.
✔ Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates.
Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre Wählbarkeit beim Wahlamt bestätigen lassen – danach steht Ihrer Kandidatur nichts mehr im Weg.
Einzelbewerbung ohne Partei oder Wählergruppe
Falls Sie als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber antreten möchten, gelten zusätzliche Regelungen:
✔ Wahlvorschlag einreichen – Sie können sich selbst vorschlagen.
✔ Unterschrift einer Bürgerin oder eines Bürgers der Gemeinde – Falls Sie in einer Gemeinde kandidieren, in der Sie nicht wohnen, muss Ihr Wahlvorschlag von einer dort ansässigen Person unterschrieben werden.
✔ Unterschriften sammeln – Sie benötigen zwischen 60 und 450 Unterstützungsunterschriften, abhängig von der Gemeindegröße:
- Bis 10.000 Einwohner: Dreifache der Anzahl der Gemeinderatsmitglieder.
- Über 10.000 Einwohner: Fünffache der Anzahl der Gemeinderatsmitglieder.
🔹 Ausnahme: Wenn Sie bereits amtierender Bürgermeister oder Bürgermeisterin sind und erneut kandidieren, entfällt die Unterschriftensammlung. Quelle: Politische Bildung NRW