Modellprojekt „Bürgerarbeit“ startet am 1. September

Modellprojekt „Bürgerarbeit“ startet am 1. September
Kreis Borken beteiligt sich an Bundesprogramm / Bis zu 112 Bürgerarbeitsplätze können entstehen

Kreis Borken (pd). Ab dem 1. September ist die „Bürgerarbeit“ ein weiterer Baustein im Angebot des Service-Punkt ARBEIT im Kreis Borken. Der Kreis Borken beteiligt sich gemeinsam mit den 17 Städten und Gemeinden an dem neuen Programm für Langzeitarbeitslose, das Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vor wenigen Wochen vorgestellt hat. Das Konzept: [spoiler] Arbeitslosen, die trotz intensiver Bemühungen auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden, können zeitlich befristete Arbeitsverträge erhalten. Reguläre Jobs dürfen dabei nicht verdrängt werden. Daher übernehmen die Arbeitslosen ausschließlich gemeinnützige Tätigkeiten. Sie begleiten Ältere oder Behinderte bei Arztbesuchen oder Behördengängen, unterstützen Übungsleiter im Breitensport oder die Essensausgabe für Bedürftige.

Bundesweit beteiligen sich knapp 200 Jobcenter und damit etwa die Hälfte der Grundsicherungsstellen an dem neuen Programm. „Wir hoffen, dass die ‚Bürgerarbeit‘ den Teilnehmerinnen und Teilnehmern neue Perspektiven eröffnet und sie erfahren, dass ihre Fähigkeiten gebraucht werden“, erklärt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Punkt ARBEIT in den Kommunen vor Ort prüfen nun, welche Männer und Frauen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, an dem Programm teilnehmen möchten. Ab dem 1. September kann für die ersten von ihnen die vorgeschaltete sechsmonatige Aktivierungsphase beginnen. Während dieser Zeit werden verstärkte Anstrengungen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt unternommen, wie gezielte Förderung, Fortbildung und Unterstützung. Erst wenn auch diese Bemühungen nicht zu einem regulären Arbeitsvertrag geführt haben, startet die „Bürgerarbeit“.
Bis zu drei Jahre werden die Arbeitsplätze mit einem Festbetrag gefördert, der den Aufwand des Arbeitgebers für Arbeitsentgelt und Sozialversicherung verringert. Bei einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden beträgt die einheitliche Förderung 1.080 Euro, bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden 720 Euro. Jeweils die Hälfte dieser Beträge steuern der Bund und der Europäische Sozialfonds bei. Das Bruttogehalt der Beschäftigten kann aber auch höher sein. Während der gesamten Dauer der Bürgerarbeit steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Coach zur Seite, der sie regelmäßig am Arbeitsplatz besucht, bei Problemen vermittelt und auch bei Bewerbungen unterstützt. Das eigentliche Ziel der „Bürgerarbeit“ bleibt nämlich, für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Im Kreis Borken können bis zu 112 Bürgerarbeitsplätze gefördert werden. Sie werden bei Bildungsträgern im Kreis Borken angesiedelt sein, die auch das Coaching übernehmen – so sieht es das vom Bund genehmigte Umsetzungskonzept vor. Derzeit laufen die Abstimmungsprozesse mit dem „Service-Punkt ARBEIT“, um Inhalte und Rahmenbedingungen der Arbeitsplätze festzulegen. [/spoiler]