Neue Broschüre über geringfügige Beschäftigung ist bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken erhältlich
Kreis Borken (pd). Was Arbeitnehmerinnen und -nehmer im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen wissen sollten, erfahren sie in der Broschüre „Geringfügige Beschäftigung – sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen“. Der überarbeitete Ratgeber ist ab sofort bei den Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken erhältlich. Auf rund 100 Seiten wird in der neu aufgelegten Broschüre erläutert, was sie zu Minijobs sowie zu Beschäftigungen mit einem Einkommen zwischen 450 und 850 Euro (Midijob beziehungsweise Gleitzone) über ihre Rechte und Pflichten wissen sollten. Minijobs gibt es in fast jeder Branche. Vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie, aber auch im medizinischen Bereich sind häufig Beschäftigte im Bereich der Mini- und Midijobs tätig. „Die Rechte und Pflichten der geringfügig Beschäftigten und der Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind häufig nicht oder zu wenig bekannt. Deshalb halten wir die Aufklärung der Betroffenen für sehr wichtig“, erklärt Irmgard Paßerschroer, Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Borken. Sie erinnert: „Auch wenn der Verdienst eines Minijobs die Haushaltkasse aufbessert, kann diese Beschäftigungsart in eine berufliche Sackgasse führen.“ Die Broschüre liefert in fünf Kapiteln einen Überblick über aktuelle Änderungen im Bereich der Mini- und Midijobs, Begriffserklärungen aus dem Arbeitsumfeld sowie sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen.
Ein Schwerpunkt des kostenlosen Informationsheftes sind die rechtlichen Neuregelungen. Dazu zählt beispielsweise die Einführung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2015, der natürlich auch für die Beschäftigten im Mini- und Midijob gilt. Damit verbunden ist auch eine Ausweitung der sogenannten „kurzfristigen Beschäftigung“ von 50 auf 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Außerdem gibt es natürlich Änderungen in den Beitragssätzen sowie bei der Krankenversicherung. „Die Broschüre enthält wie immer alle wichtigen Grundlagen aus dem Arbeitsrecht wie beispielsweise Erklärungen zum Anspruch auf bezahlte Urlaubs- und Krankheitszeiten, bietet Muster-Anträge und -Verträge und beinhaltet gleichzeitig alle relevanten aktuellen Zahlen und Beiträge“, erklärt Dagmar Jeske, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Südlohn. Die Broschüre zeigt überdies, welche zusätzlichen Leistungsansprüche Minijobberinnen und -jobber durch die Aufstockung der eigenen Rente nun erhalten.
Wer sich über das Thema informieren möchte, findet die Broschüre „Geringfügige Beschäftigung – sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen“ im Internet unter www.kreis-borken.de/Gleichstellung. Das kostenlose Informationsheft liegt außerdem ab sofort im Kreishaus sowie bei allen Gleichstellungsbeauftragten in den Städten und Gemeinden des Kreises aus.