Broschüre über geringfügige Beschäftigung bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken erhältlich
Kreis Borken (pd). Ab sofort ist die überarbeitete Broschüre „Geringfügige Beschäftigung – sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen“ bei den Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken erhältlich. Auf rund 100 Seiten wird in der neu aufgelegten Broschüre all das erklärt, was Arbeitnehmerinnen und –nehmer im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen (Minijob) sowie mit einem Einkommen zwischen 450 und 850 Euro (Midijob beziehungsweise Gleitzone) über ihre Rechte und Pflichten wissen sollten.
Im vergangenen Jahr feierte das Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken sein 20-jähriges Bestehen. Seit der Gründung hat sich im Minijob-Bereich vieles getan: Zum einen sind die Lohn-Grenzen deutlich angehoben worden, und auch die Zahl der Menschen mit dieser Art des Arbeitsverhältnisses hat zugenommen: 1995 waren in Deutschland etwa 4 Millionen Menschen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Ende 2014 waren es mit 7,4 Millionen Menschen fast doppelt so viele. Nicht geändert hat sich, dass den größten Anteil davon Frauen ausmachen.

„Die Rechte und Pflichten der geringfügig Beschäftigten und der Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind häufig nicht oder zu wenig bekannt. Deshalb halten wir die Aufklärung der Betroffenen für sehr wichtig“, erklärt Irmgard Paßerschroer, Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Borken. Sie erinnert: „Auch wenn der Verdienst eines Minijobs die Haushaltkasse aufbessert, kann diese Beschäftigungsart in eine berufliche Sackgasse führen.“ Die Broschüre liefert in fünf Kapiteln einen Überblick über aktuelle Änderungen im Bereich der Mini- und Midijobs, Begriffserklärungen aus dem Arbeitsumfeld sowie sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen.
Ein Schwerpunkt des kostenlosen Informationsheftes sind die rechtlichen Neuregelungen. Dazu zählt beispielsweise, dass die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte zum 1. Januar 2013 von 400 Euro auf 450 Euro erhöht wurde. Außerdem gibt es eine Änderung in Bezug auf die Altersvorsorge. Anstelle der grundsätzlichen Versicherungsfreiheit ist nun eine Rentenversicherungspflicht eingeführt worden, von der sich die Beschäftigten nur per Antrag befreien lassen können. Für Beschäftigungen, die bereits vor 2013 begonnen haben, gibt es zahlreiche Übergangsregelungen. Die Broschüre zeigt außerdem, welche zusätzlichen Leistungsansprüche Minijobberinnen und –jobber durch die Aufstockung der eigenen Rente erhalten.
Nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Stand Juni 2015) liegt der Anteil der ausschließlich geringfügig entlohnten Frauen im Kreis Borken bei 30,3% Prozent. Minijobs gibt es in fast jeder Branche. Vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie, aber auch im medizinischen Bereich sind häufig Beschäftigte im Bereich der Mini- und Midijobs tätig.
Wer sich über das Thema informieren möchte, findet die Broschüre „Geringfügige Beschäftigung – sozial-, steuer- und arbeitsrechtliche Grundlagen“ im Internet unter www.kreis-borken.de/Gleichstellung. Das kostenlose Informationsheft liegt außerdem ab sofort im Kreishaus sowie bei allen Gleichstellungsbeauftragten in den Städten und Gemeinden des Kreises aus.



























