Mehrwegverpackungen als Alternative zum „Einweg“. Kreis Borken bittet Handel und Gastronomie um Beachtung der Angebotspflicht – Ziel: Abfallvermeidung
Kreis Borken (pd). Seit Anfang 2023 gilt bundesweit eine wichtige Verpflichtung für Betriebe und Unternehmen im Kreis Borken und ganz Deutschland: Bei der gewerbsmäßigen Abgabe von Getränken und fertigen Speisen zum Endverbrauch müssen alternative Mehrwegverpackungen angeboten werden. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Menge der Abfälle aus Einwegverpackungen zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren.
Welche Betriebe sind betroffen?
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Mehrwegverpackungen betrifft eine breite Palette von Unternehmen und Einrichtungen im Kreis Borken.
Dazu gehören:
- Restaurants
- Bistros,
- Kantinen,
- Caterer,
- Cafés,
- Supermärkte,
- Tankstellen,
- Imbiss-Stände,
- Mensen,
- „heiße Theken“,
- Kinos und sonstige Veranstaltungsstätten sowie Lieferdienste.
Diese Vielfalt von Betrieben trägt dazu bei, dass die Maßnahme eine weitreichende Wirkung auf die Reduzierung von Einwegverpackungsabfällen haben wird.
Hier sind die wichtigsten Punkte dieser Regelung, um sie verständlicher zu machen:
1. Einwegverpackungen bei Lebensmitteln
Die Regelung bezieht sich auf Einwegverpackungen, die zumindest teilweise aus Kunststoff bestehen. Dies betrifft insbesondere Verpackungen für Lebensmittel.
2. Mehrwegverpackungen für Getränke
Für Getränke gelten strenge Regeln, die die Bereitstellung von Mehrwegverpackungen vorschreiben. Dies betrifft alle Arten von Verpackungen, unabhängig davon, ob sie aus Kunststoff bestehen oder nicht.
3. Preis- und Qualitätsvergleich
Die betroffenen Betriebe und Unternehmen dürfen Produkte zusammen mit Mehrwegverpackungen nicht teurer oder unter schlechteren Bedingungen anbieten als Produkte mit Einwegverpackungen. Ein angemessenes Pfand kann jedoch als Anreiz für die Rückgabe von Mehrwegverpackungen erhoben werden. Es darf jedoch keine speziellen Rabatte oder Bonussysteme ausschließlich für Einwegverpackungen geben.
4. Kundeninformation
Kunden sollten durch gut sichtbare Informationstafeln oder -schilder auf das Angebot von Mehrwegverpackungen hingewiesen werden. Die Rückgabe von Mehrwegverpackungen ist in der Regel dort möglich, wo sie gekauft wurden. Zusätzlich haben Betriebe die Möglichkeit, ihren Kunden das Abfüllen von Waren in vom Kunden bereitgestellte Mehrwegbehältnisse anzubieten.
5. Erleichterungen für bestimmte Betriebe
Kleine Betriebe mit weniger als sechs Beschäftigten und Verkaufsflächen von weniger als 80 m² sowie Betriebe, die Waren über Verkaufsautomaten vertreiben, können anstelle von Mehrwegverpackungen auch kundeneigene Mehrwegbehältnisse verwenden.
Weitere Informationen und Unterstützung
Eine detaillierte Übersicht über die Regelungen zur Mehrwegverpackungspflicht im Kreis Borken finden Sie auf unserer Website unter www.kreis-borken.de/mehrweg. Für weitere Fragen steht Ihnen die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Borken unter der E-Mail-Adresse [email protected] gerne zur Verfügung.