Der Bund hat heute nach Bekanntgabe des zweiten Lockdowns eine Finanzhilfe in Höhe von rund 10 Milliarden zugesagt
Die Hilfsmaßnahmen sollen vom Bund und Länder schnell umgesetzt werden.
Restaurants, Bars und Kulturbetriebe stehen deutschlandweit mit dem zweiten Lockdown vor dem Aus. Für alle, die bedingt dadurch unverschuldet schließen müssen, soll es eine Entschädigung geben.
Die neuen Maßnahmen bedeuten, dass einige Wirtschaftsbereiche in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen von Geschäftsbetriebe hinnehmen müssen. Viele wirtschaftliche Gewerbe werden, wenn sie ein zweites Mal für vorerst einen Monat zusperren, es wirtschaftlich nicht überleben.
Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Damit sollen die finanziellen Ausfälle entschädigt werden.
Der Erstattungsbetrag soll 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen und damit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.
10 Milliarden
Weiter sollen auch die Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt werden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
Ebenfalls werde der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche, Überbrückungshilfe III, verbessern.
Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur-und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.
Damit soll auch in der Pandemie in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten ermöglicht werden.
Petra Bosse