Aktuell 5.541 SGB II-Arbeitslose im Kreis
Kreis Borken (pd). Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im September leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Regelmäßig lasse sich im Herbst, nach dem saisontypischen „Aufwuchs“ in den Sommermonaten, ein Rückgang der Arbeitslosenzahlen beobachten. „In diesem Jahr fällt diese Entwicklung jedoch weniger deutlich aus, da weitere Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach SGB II beantragen“, erklärt der Landrat. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat September 2022 insgesamt 5.541 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind.
Im Vergleich zum Vormonat August ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 51 Personen gesunken, aber gegenüber dem Vorjahresmonat zeigt sich jedoch ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosenzahlen um 1.030 Personen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte gesunken und liegt aktuell bei 2,5 Prozent.
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im September leicht gestiegen und liegt derzeit bei 10.442 Personen (+ 137 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen.
Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im August 15.215 Personen (+ 179 gegenüber dem Vormonat) in 7.598 Bedarfsgemeinschaften (+ 80 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen.
Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.