„In den Kommunen benötigte Wohn- und Gewerbegebiete können zeitnah ‚angepackt‘ werden“
Kreis Borken (pd). Ende des vergangenen Jahres stellte der Regionalrat Münster den überarbeiteten Entwurf des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland auf. Jetzt hat die Staatskanzlei NRW die Rechtsprüfung des neugefassten Plans abgeschlossen und die Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt angekündigt. Im Borkener Kreishaus zeigt sich Landrat Dr. Kai Zwicker sehr erfreut über diese Nachricht: „Nun haben wir nach einem langen Diskussions- und Abstimmungsprozess zwischen der kommunalen Familie und dem Land wieder eine aktuelle regionale Planungsgrundlage, um unseren Kreis zukunftsorientiert weiterentwickeln zu können.“ Dies gelte vor allem für Weichenstellungen in der Bauleitplanung, die für die Kommunen von geradezu „existenzieller Bedeutung“ sei, konstatiert der Landrat und betont: „Jetzt können in den Städten und Gemeinden benötigte Wohn- und Gewerbegebiete zeitnah ‚angepackt‘ werden!“