Kreisjugendamt zu Kita-Elternbeiträgen: Juni-Beitrag wird zum Ende der Woche abgebucht
Wegen Corona waren die Monate Januar, Februar und Mai beitragsfrei
Kreis Borken (pd). Aufgrund der Corona-Pandemie war der Betrieb in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den letzten Monaten eingeschränkt. Seit dem 7. Juni 2021 sind die Kitas dann wie schon zuvor die Kindertagespflegestellen wieder in den Regelbetrieb zurückgekehrt.
Das Land NRW hat für den Zeitraum des ersten Halbjahres festgelegt, dass insgesamt drei Kita-Monatsbeiträge erlassen werden. Nach den gestoppten Zahlungen für Januar, Februar und Mai bedeutet dies, dass ab Juni wieder Elternbeiträge für die Kinderbetreuung gezahlt werden müssen. Aufgrund entsprechender Korrekturen in der Elternbeitrag-Software verschiebt sich deren Abbuchung allerdings auf das Ende dieser Woche (24. Kalenderwoche), teilt das Kreisjugendamt Borken für seinen Zuständigkeitsbereich mit.
Eltern, die ihren Beitrag nicht automatisch per Lastschrift einziehen lassen, werden gebeten, die Zahlung rechtzeitig per Einzelüberweisung zu veranlassen bzw. einen Dauerauftrag wiederaufzunehmen. Das Kreisjugendamt ist für alle Kommunen im Kreis Borken zuständig, mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die über ein eigenes Jugendamt verfügen. Die Stadtjugendämter treffen für ihren Zuständigkeitsbereich eigene Entscheidungen.
Zum Hintergrund:
Das Land NRW hat seine Zusage bekräftigt, dass aufgrund der Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 insgesamt die Hälfte der Beiträge erlassen werden. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und die Kommunen je zur Hälfte. Im Ergebnis wurden für die Monate Januar, Februar und Mai 2021 vom Kreisjugendamt keine Elternbeiträge erhoben.
Im Februar hat bereits der Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken über einen endgültigen Erlass der Elternbeiträge für Januar entschieden und diesen Erlass auch für weitere Zeiträume ermöglicht, soweit das Land hierfür die gleichen Bedingungen anwendet. Der Borkener Kreistag hat diesen Beschluss in der Sitzung am 11.03.2021 bestätigt.
Nach wie vor liegen allerdings die abschließenden Bedingungen für die Erstattung durch das Land nicht vor. Sollten im Verhandlungsprozess zwischen Land und Kommunen weitere Beitragsbefreiungen vereinbart werden, werden diese umgehend an die Eltern weitergegeben.
Möglichkeit, Beiträge herabzusetzen
Durch die Pandemie erleben die Menschen im Kreis Borken in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Das Kreisjugendamt Borken weist zusätzlich darauf hin, dass Eltern bei Einkommenseinbußen die Beiträge vorläufig auf das wahrscheinliche Jahreseinkommen herabsetzen lassen können. Bei weiteren Fragen können sich Eltern an ihre Kontaktpersonen beim Kreisjugendamt wenden. Die Kontaktpersonen sind aus dem letzten Beitragsbescheid ersichtlich.
Über die weitere Entwicklung zur Corona-Pandemie informiert der Kreis Borken laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram.