StartKreis BorkenKreisjugendamt Borken übernimmt komplett Aufgabe in Sachen Adoption

Kreisjugendamt Borken übernimmt komplett Aufgabe in Sachen Adoption

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Bei der Unterzeichnung (v. li.): Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing (Borken), Landrat Dr. Kai Zwicker, Bürgermeisterin Karola Voß (Ahaus) und Bürgermeister Rainer Doetkotte (Gronau). Foto: Kreis Borken

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreisjugendamtes und der Stadtjugendämter Ahaus, Borken und Gronau wird auf neue vertragliche Grundlagen gestellt

Kreis Borken. Bereits seit 2005 betreibt das Kreisjugendamt zusammen mit den Jugendämtern von Ahaus, Borken und Gronau eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

Kreis Borken (pd). Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wird diese Einrichtung nun auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung haben nach zustimmenden Beschlüssen der jeweiligen Räte sowie des Kreistages jetzt die Bürgermeisterinnen Karola Voß (Ahaus) und Mechtild Schulze Hessing (Borken), Bürgermeister Rainer Doetkotte (Gronau) und Landrat Dr. Kai Zwicker unterzeichnet.

Danach übernimmt das Kreisjugendamt diese Aufgabe vollständig auch für die drei genannten Städte, die wiederum im Gegenzug die in der Nebenstelle des Kreisjugendamtes in Stadtlohn untergebrachte Adoptionsvermittlungsstelle anteilig mitfinanzieren.

Kreisjugendamt ist zuständig für die 13 Kommunen

Das Kreisjugendamt ist zuständig für die 13 Kommunen im Kreis Borken ohne eigenes Jugendamt. Neben Ahaus, Borken und Gronau verfügt auch die Stadt Bocholt über ein Jugendamt, das auch weiterhin selbst für die Adoptionsvermittlung zuständig bleibt.

Zum Hintergrund:
Adoptionsvermittlung ist eine Leistung der Jugendhilfe. Sie kommt für ein Kind in Betracht, dessen Eltern sich außerstande sehen, für ihr Kind zu sorgen und trotz familienunterstützender Hilfen die Eigenverantwortung für das Kind nicht wahrnehmen können.

Das Kind und seine Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt aller Bemühungen, geeignete Eltern zu finden. Adoptivbewerber müssen für sich klar haben, dass sie ein Kind fremder Eltern aufnehmen und diese Besonderheit in ihr Leben und das des Kindes integrieren. Einfühlungsvermögen in kindliche Bedürfnisse, Belastbarkeit und persönliche Eignung sind weitere Kriterien, die sie zu erfüllen haben. Grundvoraussetzung ist die notarielle Einwilligung der leiblichen Eltern.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Eltern erheblich zurückgegangen, die ihr Kind als Säugling zur Adoption freigeben. Auch eine Adoption älterer Kinder erfolgt seltener als eine Vermittlung im Rahmen eines Pflegeverhältnisses.

Die Aufgaben der Adoptionsvermittlung umfassen:

  • Beratung und Schulung von Adoptivbewerbern
  • Vermittlung von Kindern
  • Beratung von Adoptiveltern nach Aufnahme eines Kindes
  • Nachgehende Beratung auch nach abgeschlossener Adoption
  • Beratung und gutachterliche Stellungnahme bei Voll- sowie bei Stiefkind- oder Verwandtenadoption
  • Fertigung von Adoptionseignungsberichten bei Auslandsadoption sowie Beratung und Begleitung in diesen Fällen

Geleitet wird die gemeinsame Adoptionsstelle von Anke Bengfort (Telefon: 02861/6815433, E-Mail: [email protected]) und Andrea Homann (Telefon: 02861/681-5434, E-Mail: [email protected].

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