Mit einem beispielhaften niedrigen Hebesatz für die Kreisumlage hebt sich der Kreis Borken deutlich von seinen Nachbarn ab. 750 Mio. Euro-Etat fand die Zustimmung von CDU, SPD, Grünen, UWG/Stadtpartei, FDP und AfD – lediglich Vertreter von „Die Linke“ lehnte ab
Kreis Borken. Der Kreistag des Kreises Borken hat am frühen Donnerstagabend (14.03.2024) nahezu einstimmig den 750 Mio. Euro-Haushalt 2024 für die Kreisverwaltung beschlossen.
Die Kreistagsmitglieder von CDU, SPD, Grünen, UWG/Stadtpartei, FDP und AfD stimmten dem von Landrat Dr. Kai Zwicker und Kreiskämmerer Wilfried Kersting vorgelegten Entwurf zu. Lediglich der Vertreter der Partei „Die Linke“ versagte seine Zustimmung.
Niedrigster Hebesatz in ganz NRW
Der Hebesatz der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufzubringenden Kreisumlage beläuft sich auf 26,5 Prozent. „Er ist damit erneut der niedrigste in ganz NRW“, freute sich Landrat Dr. Kai Zwicker. Die Höhe des Hebesatzes der von den kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt aufzubringenden Jugendamtsumlage beträgt 25,8 Prozent.
Zum Vergleich: Kreis Recklinghausen beschlossener Hebesatz der Kreisumlage liegt bei 36,26 Prozent, Kreis Wesel 36,4 Prozent und Kreis Coesfeld 31,14 Prozent.
Was ist eine Kreisumlage
Die Kreisumlage: Finanzielle Solidarität für die Daseinsvorsorge
In Deutschland sind Gebietskörperschaften wie Städte und Landkreise für die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit und Infrastruktur zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört die Sicherstellung grundlegender Dienstleistungen, die die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Dies umfasst Bereiche wie Bildung, Soziales, Infrastruktur, Umwelt und Kultur.
Um sicherzustellen, dass alle Gemeinden ausreichend finanziert sind, wird die Kreisumlage eingesetzt. Dabei unterstützen finanziell stärkere Gebiete finanziell schwächere, um eine gerechte Verteilung der Ressourcen für die Daseinsvorsorge zu gewährleisten.
Daseinsvorsorge
Die Daseinsvorsorge bezeichnet die Gewährleistung dieser Grundbedürfnisse und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger einer Gesellschaft. Dazu gehören die Versorgung mit Wasser, Energie und Verkehrsmitteln, die Gesundheitsversorgung, Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten, die Sicherheit durch Polizei und Feuerwehr sowie die Pflege der Infrastruktur wie Straßen und öffentliche Einrichtungen.



























