670 junge Menschen im Kreis Borken finanziell unterstützt
Im Jahr 2024 zahlte der Kreis Borken insgesamt 2,72 Millionen Euro an Schüler-BAföG-Mitteln aus und unterstützte damit 670 junge Frauen und Männer bei ihrer schulischen Ausbildung. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Fördersumme leicht (2023: 2,96 Millionen Euro). Insgesamt wurden 740 Anträge gestellt, von denen 70 entweder zurückgezogen, an andere Stellen weitergeleitet oder abgelehnt wurden. 2023 lag die Zahl der Antragstellenden noch bei 790.
Anspruchsvoraussetzungen für Schüler-BAföG
Das Schüler-BAföG richtet sich an junge Menschen in schulischen Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln oder den zweiten Bildungsweg betreffen. Die gymnasiale Oberstufe ist nur in Ausnahmefällen förderungsfähig. Entscheidend sind neben der Art der Ausbildung auch persönliche Voraussetzungen wie der Aufenthaltsstatus und das Alter der Antragstellenden.
Höhe der Förderbeträge
Die Höhe der Schüler-BAföG-Sätze liegt zwischen 276 und 822 Euro. Sie hängt von der Schulform, dem Wohnort (bei den Eltern/nicht bei den Eltern wohnend) sowie von den finanziellen Voraussetzungen (eigenes Einkommen und Vermögen, Einkommen der Eltern und des Ehegatten / Lebenspartners) ab.
Ab dem 1. Januar 2025 bleibt ein Minijob-Einkommen bis 556 Euro monatlich anrechnungsfrei. Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss und muss dementsprechend nicht zurückgezahlt werden. Ein Minijob-Verdienst von 556 Euro (ab 01.01.2025) im Monat ist möglich, ohne dass die BAföG-Förderung gekürzt wird.
Beratung und Antragstellung
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.kreis-borken.de/bafoeg. Persönliche Beratung bietet die Fachabteilung Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung Borken unter der Telefonnummer 02861/681-1430 an. Termine können für Besuche im Kreishaus Borken vereinbart werden.
Antragsunterlagen sind in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden des Kreises erhältlich, und ein Online-Antrag ist unter www.bafoeg-digital.de möglich.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben Schüler-BAföG gibt es folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Junge Menschen in einer betrieblichen Ausbildung können bei den Agenturen für Arbeitsunterstützung einen Antrag stellen, sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen.
- Studenten-BAföG: Studierende wenden sich an die Studierendenwerke ihrer Hochschulstandorte.
- Aufstiegs-BAföG: Informationen zur Förderung für Aufstiegsfortbildungen bietet die Bezirksregierung Köln unter www.aufstiegs-BAföG.de . Zuständig sind in NRW auch die Handwerkskammern.
Mit dieser breiten Palette an Fördermöglichkeiten können junge Menschen im Kreis Borken auf ihrem Ausbildungsweg gezielt unterstützt werden.