Die Regelbedarfssätze für Bürgergeld und Sozialhilfe im Kreis Borken bleiben zum 1. Januar 2026 unverändert. Das hat der Bund bereits festgelegt. Darauf weist der Kreis Borken hin. Betroffen sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII.
Zum 1. Januar 2026 ändern sich die Regelbedarfssätze im Bereich des Bürgergeldes und der Sozialhilfe nicht. Der Kreis Borken verweist auf die entsprechende Festlegung des Bundes. Die Regelbedarfssätze sichern den Lebensunterhalt von Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Neben dem monatlichen Regelbedarf werden für die Mehrheit der Leistungsberechtigten weiterhin auch Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
Regelbedarfssätze im Kreis Borken im Überblick
Die monatlichen Beträge bleiben in allen Regelbedarfsstufen unverändert:
- Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen mit minderjähriger Partnerin oder minderjährigem Partner erhalten weiterhin 563 Euro.
- Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, die zusammenleben, bekommen jeweils 506 Euro.
- Sonstige erwerbsfähige Erwachsene ohne eigenen Haushalt, dazu zählen junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im SGB-II-Bezug, erhalten 451 Euro.
- Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren bekommen 471 Euro.
- Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 390 Euro.
- Für Kinder bis fünf Jahre bleibt der Regelbedarf bei 357 Euro.
Ansprechpartner bei Fragen
Für Fragen zu Bürgergeld und Sozialhilfe stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter sowie der Sozialämter in den Städten und Gemeinden und beim Kreis Borken zur Verfügung.



























