Kontrollen im Bereich Lebensmittelüberwachung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises führten in der Zeit vom 01.12.2011 bis 30.11.2012 insgesamt 5.516 Kontrollen im Bereich Lebensmittelüberwachung durch In 796 Betrieben stellten sie Mängel fest

 Kreis Borken (pd). In 796 Betrieben hat die Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken in den vergangenen zwölf Monaten Mängel festgestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung der Kreisverwaltung beanstandeten vor allem Mängel in der Betriebs- und Personalhygiene, im Betriebsablauf sowie bei den Eigenkontrollen der Betriebe. Auch einige Baumängel stellten sie fest.

Insgesamt führte der Kreis in der Zeit vom 01.12.2011 bis 30.11.2012 5.516 Kontrollen in 3.395 registrierten und EG-zugelassenen Betrieben durch. Dabei zogen die Prüferinnen und Prüfer 2.057 amtliche Proben, von denen 210 beanstandet wurden. Festgestellt wurden vor allem Kennzeichnungsmängel. Einzelne Proben enthielten nicht zugelassene Zusatzstoffe oder waren wegen zu hoher Keimzahlen nicht zum Verzehr geeignet. „Durch Belehrungen, Sicherstellungen, Ordnungsverfügungen und Nachkontrollen versuchen wir die Mängel einzudämmen und in vielen Fällen gelingt uns das auch“, erklärt Dr. Albert Groeneveld, der Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel. Zusätzlich verhängt die Behörde aber auch Verwarn- oder Bußgelder und erstattet in Einzelfällen Strafanzeige.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert gewerbliche Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen. Im Kreis Borken sind das zum einen einzelne größere Lebensmittelproduzenten, zum anderen aber auch zahlreiche Gastronomiebetriebe. Der Verbraucherschutz hat auch ein Auge auf die Produktion und den Verkauf anderer Artikel des täglichen Bedarfs, wie Kosmetika und Tabakerzeugnisse.

In den Betrieben werden unangemeldete Kontrollen vorgenommen. Ziel dabei ist es, die allgemeine Hygiene bei der Herstellung und beim Umgang mit Produkten sicherzustellen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Der Kreis überprüft zudem die korrekte Kennzeichnung der Waren, um die Konsumenten vor Täuschungen zu schützen und nimmt in regelmäßigen Abständen Proben. Wie häufig ein Betrieb von den Kontrolleuren aufgesucht wird, hängt von der individuellen Risikobewertung ab. In der Regel müssen Kioske so nur alle zwei Jahre mit einer Kontrolle rechnen, während Metzgereien zwei Mal jährlich überwacht werden.

„Verbraucherinnen und Verbraucher können Beschwerden einreichen, wenn sie verdorbene bzw. minderwertige Lebensmittel gekauft haben oder die Produktionsbedingungen in einem Betrieb für mangelhaft halten“, erklärt Dr. Groeneveld. Bürgerinnen und Bürger können sich im Internet unter www.kreis-borken.de/kreisverwaltung/tiere-und-lebensmittel informieren. Das gilt auch für Gewerbetreibende. Außerdem führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel nach Terminvereinbarung unter Tel.: 02861/82-1021 Beratungen durch.