Erst hat sich der Strom des Weidezauns an einem kleinen Kind entladen, danach der Ärger der Aufsichtsperson an der Weidetierhalterin.
Doch die weist die Verantwortung für den Unfall von sich. Sie habe mit dem Stromzaun nur die für das Wolfsgebiet geltenden Herdenschutzauflagen erfüllt.
Seit dem 01.10.2018 ist Schermbeck ausgewiesenes Wolfsgebiet. Dies bedeutet für alle Weidetierhalter, ihre Zäune so zu errichten, dass der Wolf davon abgehalten wird, sich Nutztiere zu seiner Beute zu machen. Dazu gehört auch, damit ein Wolf sich nicht unter anderem an der Schwachstelle des Weidetores unter diesem hindurch buddeln kann, dass hier unterhalb eine stromführende Litze angebracht wurde. Diese ist natürlich prima von spielenden Kleinkindern erreichbar.
Das diese Zäune jedoch auch „Nebenwirkungen“ haben können, zeigt sich jetzt. Besonders bei Kindern, die gerne schon mal bei einem Spaziergang an den Zäunen stehen bleiben, um die Tiere auf der Weide zu beobachten. Wie jetzt geschehen in Damm bei einem Kleinkind, was vermutlich beim Spielen den Weidezaun berührte und einen Stromschlag bekam.
Stromführende Litze
Jetzt ist die Aufsichtsperson sauer. Und dass auf Nicola Moers, die sie für das Leid des Kindes zur Verantwortung ziehen will. Sie hat den Zaun aufgebaut und unter Strom gesetzt hat. Auf der Weide grasen ihre Gallowayrinder, die die Beamtin im Nebenerwerb züchtet.
Das kann bei kleinen Kinder „richtig weh tun“
„Ich habe nach den für das Wolfsgebiet geltenden Richtlinien zum Schutz von Weidetieren gehandelt“, erklärt Nicola Moers, die aber weiß, dass ein solcher Stromschlag von bis zu fünf Joule Entladeenergie „kleinen Kindern richtig weh tun kann“.
Behörden verweisen auf Aufsichtspflicht der Eltern
Das Ordnungsamt der Gemeinde und die Herdenschutzbeuaftragten der Landwirtschaftskammer des Kreises Wesel verweisen in einem solchen Fall klar auf die Aufsichtspflicht von Eltern bzw. Großeltern. Dennoch bleibt die Gefahr. Gerade durch die stromführenden Litzen, die zum Teil im unteren Bereich der Weidezäune angebracht sind, damit der Wolf diese nicht untergraben kann. Einem Bereich also, der für Kleinkinder besonders leicht zugänglich ist.
Menschen besser informieren
Trotz Aufsichtspflicht der Eltern sieht Nicola Moers diese Gefahr auch. „Menschen, die mit solchen Stromzäunen kaum oder keine Erfahrungen haben, sollten besser informiert werden“, meint die Rinderzüchterin. Eine Kennzeichnung durch Warnschilder sei dabei offenbar nicht immer ausreichend.
Maßnahmen sind verpflichtend
Als Weidetierhalterin sei sie jedenfalls verpflichtet, „die Zäune wolfsabwehrend zu gestalten“. Und dazu gehören in der Regel Stromzäune, die selbstverständlich mit Warnschildern gekennzeichnet sind. Auch sollten diese Zäune immer und rund um die Uhr unter Strom bleiben, um einen nicht gewünschten Gewöhnungseffekt beim Wolf zu verhindern.
Hinweis zum Herdenschutz – Landwirtschaftskammer
Maßnahmen zum Herdenschutz, die über diesen Grundschutz hinausgehen, können bei ausreichender Begründung bewilligt werden. Dies wäre zum Beispiel die Installation eines Überkletterschutzes, der mit einer Elektrolitze, die im oberen Zaunbereich vor dem Zaun angebracht wird, ähnlich der Untergrabelitze, erreicht werden kann. Berichten zufolge vermeidet es der Wolf, unter Überhänge und nicht einschätzbare Gegenstände zu gehen. So könnte vermieden werden, dass der Wolf sich dem Zaun nähert. Zusätzlich zu dem reinen Zaunmaterial können auch Zubehör wie Weidezaungeräte und Batterien/Akkus gefördert werden.
Es ist schon erstaunlich, wie Eltern die Verantwortung auf Andere schieben.
Verdammt noch mal spielt nicht mit eueren Handys, sondern passt auf euere Kinder auf.