Am Donnerstag wird das Verwaltungsgericht in Düsseldorf klären, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wölfin „Gloria“ vorliegen.
Der Schäfer Kurt Opriel aus Hünxe klagt auf die Erteilung einer Genehmigung zur Tötung der Wölfin „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck. Die Wölfin Gloria im Wolfsgebiet Schermbeck hat wiederholt Schafe des Schäfers gerissen.
In der Klage vor dem Verwaltungsgericht spielt diesmal ein Gutachten der „Dokumentation und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ dabei eine zentrale Rolle. Laut Gahlener Bürgerforum seien dessen Datenbasis fehlerhaft.
Fast zweieinhalb Jahre lang hat das Gahlener Bürgerforum (GBF) die Arbeit des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) beobachtet. Eine 30-seitige Bilanz dieser Beobachtung wurde vergagene Woche von fünf Mitgliedern des GBF vorgestellt. Die Dokumentation listet Falschaussagen des LANUV ebenso auf wie Nachweise, dass dem LANUV die gebotene Neutralität fehlt.
Der Schäfer hatte sich bereits im Juli 2020 mit einer Klage gegen die Ablehnung seines Antrags auf Entnahme der Wölfin durch den Kreis Wesel gewandt und im Dezember 2020 im Wege eines Eilverfahrens die Verpflichtung des Kreises Wesel zur Erteilung der nach dem Bundesnaturschutzgesetz hierzu erforderlichen Ausnahmegenehmigung begehrt.
Am 6. Januar konnte der Kreis Wesel in einem Eilverfahren nicht zur Erteilung einer Genehmigung zur Tötung der Wölfin „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck verpflichtet werden.
Antrag abgelehnt
Durch Beschluss vom 6. Januar 2021 hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden, dass der Kreis Wesel im Eilverfahren nicht zur Erteilung einer Genehmigung zur Tötung der Wölfin „Gloria“ verpflichtet werden kann
Der Wolf gehört zu den streng zu schützenden Tierarten. Grundsätzlich ist seine Tötung verboten. Das nationale und europäische Artenschutzrecht lassen seine Tötung nur in Ausnahmen zu.