Kindergartenjahr 2026/2027: Anmeldung für Kita und Kindertagespflege läuft bis 31. Oktober 2025
Kreis Borken. Das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2026/27 hat begonnen. Eltern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes – also in allen Städten und Gemeinden des Kreises außer Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau – können ihre Kinder bis zum 31. Oktober 2025 über das Internet-Portal „webKita“ anmelden.
Informationen und Funktionen im Portal
Über das Portal lassen sich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeangebote nach Ort, Betreuungszeit und Konzept filtern. Nach der Registrierung können Eltern ihre Wunsch-Kitas vormerken und den Betreuungsbedarf digital angeben.
„Die Online-Anmeldung ersetzt aber nicht das persönliche Gespräch mit Kita oder Tagespflege-Fachberatung“, erklärt Kerstin Hilvert, Fachabteilungsleiterin im Fachbereich Jugend und Familie. Viele Einrichtungen bieten derzeit Tage der offenen Tür an.
Frühzeitige Anmeldung empfohlen
Das neue Kindergartenjahr startet am 1. August 2026, doch wegen der langen Planungszeit bittet der Fachbereich Jugend und Familie um frühzeitige Vormerkungen – auch für Kinder, die erst im Laufe des Jahres aufgenommen werden sollen.
Rückmeldungen zu Betreuungswünschen sollen im November erfolgen. Dabei können Eltern aus mehreren Platzangeboten auswählen.
Bedarf und Fachkräftemangel
Die Betreuungsnachfrage sei nach Jahren mit hohen Kinderzahlen zuletzt leicht gesunken. Dennoch bestehe weiterhin ein Mangel an pädagogischen Fachkräften. Eltern werden daher gebeten, nur den tatsächlich benötigten Stundenumfang zu buchen, besonders bei der Ganztagsbetreuung mit 45 Stunden.
Kindertagespflege und Betreuungszeiten
Für Kinder unter drei Jahren besteht die Wahl zwischen Kita und Kindertagespflege. Letztere bietet kleine Gruppen und flexible Zeiten, auch ergänzend zur Kita. Eltern legen bei der Anmeldung eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden fest. Für 45 Stunden ist ein Erklärungsbogen erforderlich, der direkt in „webKita“ hochgeladen werden kann.
Elternbeiträge und neue Regelung
Die Elternbeiträge richten sich nach Einkommen, Alter des Kindes und Betreuungszeit. In der Kindertagespflege bis 15 Stunden fallen geringere Beiträge an. Familien mit bestimmten Sozialleistungen können einen Erlass beantragen.
Ab dem 1. August 2025 gilt eine angepasste Elternbeitragssatzung: Zwar steigen die Beiträge, zugleich wurden die Einkommensstufen angehoben, sodass viele Familien künftig weniger zahlen. Die nächste Anpassung zum 1. August 2026 soll nur geringfügig ausfallen.
Reform des Kinderbildungsgesetzes
Geplante Änderungen am Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sollen laut Kreis erst ab dem 1. August 2027 wirksam werden. Für das laufende Anmeldeverfahren sind sie daher noch nicht relevant.



























