Neue Wohnbauflächen am Holten sollen auf der Erweiterungsfläche des Friedhofes Erle ausgewiesen werden
Ausweisung von Wohnbauflächen auf einer Erweiterungsfläche des Friedhofes Erle
Um die grundsätzliche Realisierbarkeit für eine Bebauung und einer Planung der nordwestlichen Erweiterungsfläche zu prüfen, hat die Raesfelder Verwaltung das Planungsbüro WoltersPartner Stadtplaner GmbH beauftragt.
Mit Blick auf den hohen Bedarf an Wohnbauflächen im Ortsteil Erle sei eine Bebauungsplanung der betroffenen Fläche aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Sie empfiehlt daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes, was auch Thema im Planungsausschuss am Montag, 13. März sein wird.
Und auch das Büro hält eine bauliche Verdichtung der Fläche für städtebaulich sinnvoll und hat zwei alternative Vorentwürfe für eine mögliche Bebauung erarbeitet.
Wie es vonseiten der Verwaltung heißt, sei die katholische Kirchengemeinde St. Martin bereits 2021 an die Gemeinde Raesfeld mit dem Wunsch herangetreten, Erweiterungsflächen des Friedhofes in Erle teilweise zu überplanen und diese so einer Wohnbebauung zuzuführen.
Erhaltenswerter Baumbestand am Friedholt
Variante 1 – Konkret bestand seitens der Kirchengemeinde zunächst die Absicht das Grundstück entlang der Straße Friedholt (Flurstück 616) aufzugeben, um hier eine Bebauung mit Einfamilienhäusern zu ermöglichen. Von diesem Vorhaben wurde allerdings aufgrund des bestehenden, erhaltenswerten Baumbestandes am Friedholt Abstand genommen.
Parkplätze müssen verlegt werden
Zwischenzeitlich verfolgt die Kirchengemeinde die Absicht, die heutige Erweiterungsfläche nordwestlich des Friedhofes (Flurstück 617) – Variante 2 – einer Wohnnutzung zuzuführen.
Laut Verwaltung sei dabei jedoch zu beachten, dass bei dieser Planung die bestehenden Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Trauerhalle wegfallen und verlegt werden müssen.
Die Kirchengemeinde St. Martin beabsichtigt die Parkfläche auf die südöstliche Seite des Friedhofes zu verlagern (siehe Skizze). Eine vorgesehene zweite Zufahrt im Kreuzungsbereich Holten/Friedholt kann jedoch nicht wie vorgesehen realisiert werden. Die Zu- und Abfahrt würde ausschließlich über die vorgesehene nordwestliche Zuwegung erfolgen.
Umgang mit dem Entfall der bestehenden Erweiterungsfläche für den Friedhof Erle
Durch den Bebauungsplan entfällt die zurzeit bestehende Erweiterungsfläche für den Friedhof in Erle. Dies stelle aus Sicht der Kirchengemeinde allerdings auch zukünftig keine Probleme dar. So wird davon ausgegangen, dass mit Blick auf die noch zur Verfügung stehenden Gräber und die durchschnittliche Anzahl der jährlichen Bestattungen die derzeitige Friedhofsfläche ausreichend groß ist.
Für den Fall, dass dennoch die bestehende Friedhofsfläche nicht ausreicht, soll die freie Fläche im Bereich Holten / Friedholt mit einer Größe von ca. 3.830 m² als potenzielle Erweiterungsfläche freigehalten werden. Eine Stellungnahme zur Notwendigkeit der aktuellen Erweiterungsfläche seitens der Kirchengemeinde liegt der Verwaltung vor.
Stellungnahme der Zentralrendantur Borken
In dem Schreiben an die Verwaltung begründet Thomas Vestrick von der Zentralrendantur Borken die Pläne mit Veränderungen der Bestattungskultur. Diese würden zu einem rückläufigen Flächenbedarf führen. Deshalb sei es vorgesehen, einen Teil der freien Flächen des Friedhofs St. Silvester in Raesfeld Erle einer anderen Nutzung zu zuführen.
Jetzige Friedhofsfläche ausreichend
Auf den Friedhof St. Silvester in Raesfeld Erle gibt es zurzeit insgesamt 786 unterschiedliche Grabstätten, davon sind im Moment 667 Grabstätten belegt und 119 frei. Bei durchschnittlich 35 Bestattungen in den letzten beiden Jahren sei laut Vestrick davon auszugehen, dass die bereits jetzt genutzte Friedhofsfläche ausreichend groß sei. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Teil der Bestattungen auf zurzeit noch genutzte Grabstätten erfolgt. Die freie Fläche, Flurstück 616, mit einer Größe von ca. 3.000 qm werde nicht mehr für den Friedhof benötigt.
Das Büro hält eine bauliche Verdichtung der Fläche für städtebaulich sinnvoll und hat zwei alternative Vorentwürfe für eine mögliche Bebauung erarbeitet. Im Ergebnis wird seitens der Kirchengemeinde die Variante 1 bevorzugt.