„Kindeswohlgefährdungen erkennen bzw. verhindern!“

Große Fachtagung im Borkener Kreishaus – Handreichung für weiterführende Schulen vorgestellt

Kreis Borken (pd). Der Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung bedarf immer größter Sensibilität und Sorgfalt. Das richtige Vorgehen in solchen (Verdachts-) Fällen war zentrales Thema einer Tagung, die jetzt im Borkener Kreishaus mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von weiterführenden Schulen sowie Vertretern der fünf Jugendämter im Kreis Borken stattfand. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Präsentation einer neuen Handreichung, die den Verantwortlichen an weiterführenden Schulen konkrete Hilfestellung im Falle von Kindeswohlgefährdung geben soll. Zudem referierte Professor Dr. Reinhold Schone von der Fachhochschule Münster über den Umgang mit Kindeswohlgefährdung.

Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass sich in den vergangenen Jahren beim Thema „Kindeswohlgefährdung“ der Fokus vor allem auf die jüngeren Kinder gerichtet habe. Im Rahmen des „Netzwerks Frühe Hilfen/Kinderschutz“ sei im Jahr 2011 ein Kooperationsvertrag mit allen Schulen der Primarstufe geschlossen worden. Die darin getroffenen Vereinbarungen für ein abgestimmtes Vorgehen von Schule und Jugendamt und das daraus gewachsene gemeinsame Verständnis über die erforderlichen Aufgaben im Kinderschutz hätten nach übereinstimmender Einschätzung der Jugendämter und Schulen im Kreis zu deutlich mehr Handlungssicherheit geführt. Dem Bedarf der weiterführenden Schulen nach einer Arbeitshilfe werde nun mit der vorliegenden Handreichung entsprochen.

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vordere Reihe von links: Sabrina Wolbeck (Sekundarschule Schöppingen), Elisabeth Möllenbeck (Kreis Borken), Elisabeth Kroesen (Jugendhilfeausschuss-Vorsitzende Bocholt), Sigrid Kliem (St.-Georg Gymnasium Bocholt), Christel Wegmann (Jugendhilfeausschuss-Vorsitzende Kreis Borken), Ruth Rösing (Kreis Borken), Dr. Ansgar Hörster (Kreisdirektor Kreis Borken) mittlere Reihe von links: Christian van der Linde (Kreis Borken), Uwe Zachej (Stadt Borken), Rainer Hülskötter (Stadt Gronau), Michael Sylla (Kreis Borken), Axel Heinz (Remigiusschule Borken), Uwe Eisenberg (Bezirksregierung Münster) hintere Reihe von links: Professor Reinhold Schone (Fachhochschule Münster), Bernhard Manemann–Kallabis (Gesamtschule Gescher), Wilhelm Ernst (Schulamt Kreis Borken), Ingo Borgers (Stadt Bocholt), Benedikt Püttmann (Stadt Bocholt)

Der Vertreter der Bezirksregierung Münster, Leitender Regierungsschuldirektor Uwe Eisenberg, wies daraufhin, dass die neue Handreichung eine wichtige Ergänzung zum schulischen „Notfallordner“ bilde. Anhand der konkreten – auf die Situation vor Ort bezogenen Informationen – ermögliche sie ein schnelles und abgestimmtes Handeln. In seinem Vortrag erläuterte Professor Dr. Schone zunächst, was rechtlich unter einer Kindeswohlgefährdung zu verstehen ist. Anschließend beschrieb er die Kriterien, die bei der Bewertung und beim weiteren Vorgehen in solchen Fällen zu beachten sind. Sowohl in den Schulen selbst als auch zwischen den Schulen und der Jugendhilfe müsse es ein Verfahren mit verbindlichen Absprachen geben, betonte er. Innerhalb dieses Rahmens sei dann jeweils ein außerordentlich sensibles Vorgehen gefordert, um mögliche Gefährdungen richtig einschätzen zu können. Wie die Jugendämter schließlich mit entsprechenden Meldungen der Schulen umgehen und welche Handlungsmöglichkeiten die einzuschaltende Jugendhilfe dann hat, stellte der Referent ebenfalls vor.

Im Anschluss an den Vortrag wurde die neue Handreichung näher erläutert. Erstellt hat sie eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Leitung von Elisabeth Möllenbeck (Jugendhilfeplanerin des Kreises) und Michael Sylla (Leiter der Regionalen Schulberatungsstelle). Gemeinsam mit AG-Mitglied Bernhard Manemann-Kallabis von der Gesamtschule Gescher skizzierten sie, welche Maßnahmen bei einer vermuteten oder beobachteten Gefährdung seitens der Schule ergriffen werden sollten. Außerdem zeigten sie auf, wann und unter welchen Bedingungen das Jugendamt einzubeziehen ist und wie Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten im Kinderschutz zwischen einer Schule und dem zuständigen Jugendamt aussehen. Weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Ingo Borgers (Jugendamt Stadt Bocholt), Wilhelm Ernst (Schulamt für den Kreis Borken), Axel Heinz (Remigius-Hauptschule Borken), Sigrid Kliem (St.-Georg-Gymnasium Bocholt), Ruth Rösing (Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken), Sabrina Wolbeck (Sekundarschule Horstmar-Schöppingen) und Uwe Zachej (Jugendamt der Stadt Borken).

Christian van der Linde, Leiter des Fachbereichs Jugend und Familie des Kreises Borken, formulierte abschließend die Erwartung, dass die neue Arbeitshilfe allen Beteiligten mehr Handlungssicherheit gebe und damit der Kinderschutz im Kreis Borken gestärkt werde.

Zum Hintergrund:
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist gleichermaßen eine Aufgabe von Schulen und Jugendämtern. Für beide Systeme gibt es dafür einen gesetzlichen Auftrag. Um diesen Auftrag sicherzustellen und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, ist ein abgestimmtes, gemeinsames Vorgehen unverzichtbar. Dies erfordert vor allem Kenntnisse über das Vorgehen des Kooperationspartners und seine Handlungsmöglichkeiten.

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