Die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Borken betont die Wichtigkeit, Fahrzeuge vor dem Verkauf abzumelden. Dies schützt den bisherigen Halter vor anfallenden Kosten und rechtlichen Verantwortungen, die sonst bis zur offiziellen Abmeldung bestehen bleiben.
Jasmin Reupke, Leiterin der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Borken, wendet sich mit einer wichtigen Empfehlung an die Öffentlichkeit: „Verkaufen Sie Fahrzeuge nicht im zugelassenen Zustand. Bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) gelten weiterhin die Halterpflichten!“ Dazu gehört, dass alle Kosten, wie Steuern und Versicherung, weiterhin vom Halter getragen werden müssen. Zudem bleibt die Verantwortung für das Fahrzeug beim Halter, einschließlich aller begangenen Verkehrsverstöße wie Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Ein Kaufvertrag ist sinnvoll, aber nicht ausreichend
„Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich sinnvoll, entbindet aber nicht von den Halterpflichten“, erklärt Jasmin Reupke. Sie betont die Dringlichkeit: „Wir empfehlen daher eindringlich, das Fahrzeug vor einer Veräußerung abzumelden.“
Online-Abmeldung über das i-Kfz-Portal
Für die Abmeldung müssen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zwingend zur Zulassungsstelle. Die Außerbetriebsetzung ist jederzeit online von zuhause aus über das i-Kfz-Portal (www.kreis-borken.de/i-kfz) möglich. Benötigt werden dafür die Fahrzeugkennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Die Kosten für eine Kfz-Abmeldung betragen 2,60 Euro.
Alternative: Abmeldung vor Ort
Alternativ ist eine Außerbetriebsetzung auch vor Ort in den Zulassungsstellen Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Dafür ist eine Terminbuchung über https://termine.kreis-borken.de notwendig.
Neuzulassung ebenfalls möglich
Sowohl online über das i-Kfz-Portal als auch in den drei Zulassungsstellen im Kreisgebiet ist selbstverständlich auch eine Neuzulassung für Fahrzeuge möglich.