Kein Atommüll in Ahaus – Der Rat der Gemeinde Raesfeld beschließt Resolution.
RAESFELD. Der Rat beschließt die Resolution „Castortransporte zum Brennelementzwischenlager (BZA) Ahaus“ und unterstützt damit die Stadt Ahaus.
In der Sitzung der Hauptgemeindebeamten des Kreises Borken am 07.03.2019 wurde über die Verabschiedung einer kreisweiten Resolution zu Castortransporten zum BZA Ahaus diskutiert. Der Hintergrund ist, dass die Genehmigung für das Zwischenlager in Ahaus im Jahr 2036 ausläuft.
Kein Endlager in Deutschland
Da es bis zu diesem Zeitpunkt kein Endlager in Deutschland geben wird, befürchten die Ahauser Bürger, dass der hoch radioaktive Atommüll noch viel länger in Ahaus bleiben wird. Nicht ohne Grund, denn eine neue Genehmigung für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll hat der Betreiber des Lagers bis ins Jahr 2057 bereits beantragt.
Einstimmig beschlossen
Mit ihrer am Montag vom Rat einstimmig beschlossen Resolution unterstützt die Gemeinde Raesfeld die Stadt Ahaus in ihren Bemühungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Einwohner von Ahaus und der Region Münsterland.
„Es gibt große Sorgen der Ahauser Bürger, dass dieses Zwischenlager nicht doch noch ein Endlager wird. Das betrifft uns Raesfelder auch, denn immerhin ist Ahaus gerade mal 50 Kilometer entfernt“, so Bürgermeister Andreas Grotendorst.
Kein Atommüll in der Region
Dieser Ansicht ist auch Klaus Rybarczyk (SPD). „Es wird Zeit, dass wir uns dem Anschließen“. Bernhard Bölker (CDU): „Wir wollen keine strahlende Materialen in unserer Region“. Arno Gödde von den Grünen, stimmte der Resolution ebenfalls zu. „Es ist schön, dass das, was die Grünen schon länger gefordert haben, jetzt in der Gemeinde angekommen ist“.
Petra Bosse

Resolution „Castortransporte zum Brennelementzwischenlager Ahaus“
Der Rat stellt fest, dass die Sicherheit der Bevölkerung in Ahaus sowie im Münsterland in dieser Frage oberste Priorität hat.
1. Zu geplanten Castortransporten aus dem Forschungsreaktor Garching nach Ahaus beschließt der Rat:
a) Der Rat lehnt einen Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching in das Brennelementzwischenlager (BZA) nach Ahaus strikt ab.
b) Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen für die Lagerung dieses offenbar waffenfähigen Materials in Ahaus vorliegen oder ob diese überhaupt hergestellt werden können.
c) Der Freistaat Bayern wird aufgefordert, eine eigene Lagerstätte für diese Materialien zu suchen und zu benennen.
2. Zu geplanten Castortransporten aus dem Versuchsreaktor Jülich nach Ahaus beschließt der Rat:
a) Der Rat lehnt die geplanten Transporte der Castorbehälter ab, weil er sie nach den derzeit vorliegenden Informationen für unnötig erachtet und die verursachten Folgen und Risiken nicht bewertet werden können.
b) Der Rat stellt fest, dass die Verantwortung für die 152 Castorbehälter im Falle einer Reparaturbedürftigkeit und zur Endlagerungskonditionierung weiterhin beim Forschungszentrum Jülich bleibt.
3. Zu eventuell geplanten Castortransporten aus dem Forschungsreaktor Berlin nach Ahaus beschließt der Rat:
Das Land Berlin wird aufgefordert, frühzeitig eigene Planungen zu erstellen und Anträge vorzubereiten, um einen Transport aus Berlin nach Ahaus zu vermeiden.
4. Der Rat fordert alle Beteiligten, insbesondere das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde, auf, die weiteren Optionen, insbesondere die weitere sichere Lagerung der AVR-Brennelemente am Standort Jülich, intensiv zu prüfen und ggf. zu ermöglichen, um unnötige Transporte zu vermeiden.