Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention informiert vor
den „tollen Tagen“
Kreis Borken. Mit Altweiber und Rosenmontag nähert sich die Karnevalszeit ihren Höhepunkten. Ausgefallene Kostüme und eine ausgelassene Stimmung sind an den „tollen Tagen“ das A und O.
Besonders an Karneval scheint für viele Jugendliche und Erwachsene der exzessive Alkoholkonsum als wichtiger Bestandteil des Feierns dazuzugehören. Damit die Karnevalstage nicht mit einem dicken Kater oder sogar einer Alkoholvergiftung enden, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol gefragt.
Denn Alkohol beeinträchtigt den Körper von Kindern und Jugendlichen generell sehr viel stärker als den von Erwachsenen. So liegt es insbesondere in den Händen der Erwachsenen, jungen Menschen die richtige Balance zwischen riskantem und gemäßigtem Alkoholkonsum zu vermitteln.

Der regelmäßige Alkoholkonsum (mind. einmal pro Woche) zeigt bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine deutlich rückläufige Tendenz, von 21,6 Prozent (2007) auf 10 Prozent (2016).
Das Rauschtrinken (Fünf Gläser und mehr bei einer Gelegenheit) ist in dieser Altersgruppe zwar rückläufig, aber immer noch deutlich zu hoch. „Alkohol übt auf Jugendliche eine unwahrscheinlich große Anziehungskraft aus, die in der Gruppe und durch öffentliche Ereignisse wie jetzt zum Beispiel den Karneval zusätzlich verstärkt wird“, weiß Sandra Berlekamp vom Kreisjugendamt.
Auch wenn sich Jugendliche in der Pubertät häufig mehr an Gleichaltrigen als an Eltern orientieren, bildet der Umgang mit Alkohol in der Familie doch eine Art „innerer Kompass“ für das Verhalten. „Eltern sind Vorbilder und wie sie mit Alkohol im Alltag, aber auch zu besonderen Anlässen umgehen, ist entscheidend“, erklärt Werner Rasch von der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Kreises Borken.
Regeln zum Umgang mit Alkohol auszuhandeln
Wichtig sei ebenso, vor den Trinkgelegenheiten gemeinsam Regeln zum Umgang mit Alkohol auszuhandeln. Dabei sei die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gute Richtschnur: So dürfen alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Für so genannten harten Alkohol wie zum Beispiel Wodka gilt eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Und dabei weist Rasch besonders auf die Gefahr von Mischgetränken hin: „Wird harter Alkohol wie Wodka oder Gin mit süßen Getränken gemischt, kriegen die jungen Menschen kaum mit, wie viel Alkohol sie eigentlich zu sich nehmen, bis es zu spät ist“, sagt er. Solche Getränke seien ein Hauptgrund für Alkoholvergiftungen.
Projekt „KATERtALK“
Gerade an den Karnevalstagen kommen mehr Jugendliche nach dem übermäßigen Konsum von Alkohol in die Krankenhäuser. Jugendlichen unter 18 Jahren wird dabei im Rahmen des Projektes „KATERtALK“ ein Beratungsgespräch angeboten, um über die Situation, die zur Einlieferung geführt hat, zu sprechen und Wege aufzuzeigen, in Zukunft weniger tief ins Glas zu schauen.
Damit jede Generation Spaß und Freude ohne exzessive Alkoholausschreitungen an den Karnevalstagen hat, beteiligen sich auch viele Karnevalsvereine im Kreis Borken an der kreisweiten Kampagne „Gemeinsam Flagge zeigen im Karneval“. Ziel dabei ist es, dass alle Jugendliche, Eltern, Karnevalsbegeisterte und Veranstalter ein positives Resümee der 5. Jahreszeit ziehen können.
Wie Regina Kasteleiner von der Fachstelle für Suchtvorbeugung erläuert, bestehe eine gute Zusammenarbeit mit vielen Vereinen im Kreisgebiet, die sich den Themen Jugendschutz und Alkoholprävention verschrieben haben. „Es gibt viele Bemühungen, wieder zum ursprünglichen Karnevalsfeiern zu kommen, hin zu mehr Familienfreundlichkeit und weg vom exzessiven Alkoholkonsum“, hebt Kasteleiner hervor. So seien in vielen Städten und Gemeinden des Kreises Borken bei Zügen etwa sogenannte „familienfreundliche Zonen“ eingerichtet, in denen unter anderem die Lautstärke deutlich reduziert wird.
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei den Mitgliedern der Arbeitskreises Sucht- und Gewaltprävention:
– den Jugendschutzfachkräften der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sowie des Kreises Borken (Tel.: 02861/82-2221),
– beim Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Kreispolizeibehörde Borken (Tel.: 02861/9005500),
– bei der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Kreises Borken (Tel.: 02861/82-1094, 82-1095) Näheres zum Thema gibt es auch im Internet unter www.vollrausch-ohne-mich.de oder www.kenn-dein-limit.info (Alkoholpräventionskampagne der BZgA für Jugendliche ab 16 Jahren), www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene) sowie www.null-alkohol-voll-power.de (für Jugendliche unter 16 Jahren).