Immer mehr 17-Jährige machen den Führerschein

Kreis Borken stellte im vergangenen Jahr 7.636 Führerscheine neu aus / 3.268 davon für begleitetes Fahren mit 17

Kreis Borken (pd). Der Kreis Borken hat im vergangenen Jahr 7.636 Führerscheine neu ausgestellt oder erweitert, 245 mehr als im Jahr zuvor. Deutlich gestiegen ist die Zahl der Jugendlichen, die schon mit 17 hinters Lenkrad wollen. 3.268 Mal erteilte die Führerscheinstelle des Kreises im vergangenen Jahr die Erlaubnis für das begleitete Fahren mit 17. Das bedeutet ein Plus von 78 Prozent. Im Jahr 2008 machten lediglich 1.836 Jugendliche von dieser Möglichkeit Gebrauch. [spoiler] Die Kreispolizeibehörde und die Führerscheinstelle des Kreises sind sich einig, dass sich der „Führerschein mit 17″ seit seiner Einführung im Jahre 2005 bewährt hat. „Denn bei dieser Gruppe der Fahranfänger wurden bisher von der Polizei kaum nennenswerte Verkehrsauffälligkeiten festgestellt“, erklärt der Leiter des Fachbereichs Verkehr, Ludger Stienen. Sie wurden weder durch Geschwindigkeitsüberschreitungen noch durch das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auffällig. Zwar wagten es im Jahre 2008 noch zwei Fahranfänger, ein Kraftfahrzeug ohne Begleitperson zu führen, sodass die Führerscheinstelle die „Prüfbescheinigung“ wieder einziehen musste. Im Jahre 2009 dagegen gab es keine Beanstandungen.
Keine Gedanken über ihre Fahrerlaubnis brauchen sich vorerst einige Verkehrssünder zu machen. Insgesamt 602 Kreisbürgerinnen und -bürgern wurde der Führerschein entzogen, das sind 63 mehr als im Vorjahr. Hauptgrund waren dabei Fahrten unter Alkoholeinfluss und Drogen. Sie waren in 436 Fällen Auslöser für den Entzug der „Fleppe“. Wegen sonstiger Delikte (z.B. Unfallflucht u.a.) sowie körperlicher, geistiger und charakterliche Mängel mussten 86 Autofahrerinnen und -fahrer ihren Führerschein abgeben. 43 Mal überstanden Fahranfänger die Probezeit nicht und 37 Kreisbürgern wurden zu viele Punkte im Verkehrsregister in Flensburg zum Verhängnis. Erfreulich dagegen ist, dass 290 Bürgerinnen und Bürgern ihren Führerschein zurückerhielten, nachdem sie ihre Kraftfahreignung wieder nachgewiesen hatten, zum Beispiel durch eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung oder ärztliche Bescheinigungen.
Bereits seit 1999 gibt es neue Führerscheine nur noch im praktischen Chipkarten-Format. Im vergangenen Jahr tauschten 2.971 Kreisbürger alte Exemplare ein, 861 weniger als im Jahr zuvor. Zwar sind die „alten grauen und rosaroten Lappen“ noch gültig, dennoch empfiehlt Josef Schmiing als Abteilungsleiter der Führerscheinstelle im Kreishaus den schnellen Wechsel. „Zum einen ist die Führerscheinkarte sehr praktisch und handlich, zum anderen ist man mit dieser Karte im Ausland auf der sicheren Seite“, erklärt er. Der Umtausch kann nach wie vor in den Bürgerbüros der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei der Führerscheinstelle des Kreises Borken und in den Nebenstellen in Ahaus (ehemaliges Kreishaus) und im Bocholter Rathaus beantragt werden. Erforderlich sind ein Lichtbild und eine Unterschrift. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24 Euro und kann bei der Antragstellung bar bezahlt werden.
In diesem Zusammenhang weist die Führerscheinstelle ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die befristeten Führerscheine der alten Klasse 2 rechtzeitig zu verlängern sind. Altinhaber müssen sich spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres erstmals darum kümmern, danach alle fünf Jahre. Inhabern der seit 1999 gültigen Klassen C und D erteilen die Behörden die Fahrerlaubnis generell nur noch befristet für jeweils fünf Jahre. „Zwar steht die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis auf der Führerscheinkarte. Es kommt aber trotzdem vor, dass Lkw- oder Busfahrern gar nicht bewusst ist, dass ihre Berechtigung abgelaufen ist und sie quasi ohne Fahrerlaubnis fahren“, erklärt Fachbereichsleiter Ludger Stienen. Nähere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle in Borken, Tel.: 02861/82-2035 oder 82-2037.
Begleitetes Fahren ab 17:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss bei jeder Fahrt ein Begleiter auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, der mindestens 30 Jahre alt ist, den Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt und für den nicht mehr als drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen sind. Von Touren ins Ausland sollten die 17-Jährigen dabei absehen, denn dort reicht die Prüfbescheinigung nicht aus. Im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 hat die begleitende Person keine besondere Funktion. Ihre Aufgabe besteht darin, vor Antritt und während einer Fahrt dem Fahranfänger ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. [/spoiler]

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