Die Temperaturen steigen, viele Klassenräume heizen sich auf. Dann stellt sich für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern die Frage: Wann gibt es eigentlich Hitzefrei? In Nordrhein-Westfalen gelten dafür klare Regelungen.
Hitzefrei ab 27 Grad im Klassenraum möglich
Nach den Vorgaben des Schulministeriums kann die Schulleitung Hitzefrei erteilen, wenn hohe Temperaturen den Unterricht erheblich beeinträchtigen. Als Orientierung gilt dabei eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius.
Liegt die Temperatur im Klassenraum unter 25 Grad, kommt ein verkürzter Unterricht grundsätzlich nicht infrage.
Entscheidung liegt bei der Schulleitung
Ob Hitzefrei erteilt wird, entscheidet die jeweilige Schulleiterin oder der Schulleiter. Grundlage dafür ist ein Runderlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Schule und Bildung.
Wer kann Hitzefrei bekommen?
Hitzefrei betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I, also der Klassen 5 bis 10.
Unabhängig davon sollen Lehrkräfte bei hohen Temperaturen berücksichtigen, dass die Leistungsfähigkeit vieler Kinder und Jugendlicher eingeschränkt sein kann.
Betreuung bleibt gewährleistet
Für Eltern wichtig: Auch wenn Hitzefrei erteilt wird, bleibt die Betreuung der Kinder sichergestellt.
Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 dürfen nicht ohne Weiteres vorzeitig nach Hause geschickt werden. Dies erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit den Eltern.
Die Schulen müssen zudem die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise Ganztagsangebote oder die Verfügbarkeit von Busverbindungen für den Heimweg.
Extra Wasser für den Schultag
Experten empfehlen, Kindern an heißen Tagen ausreichend Getränke mitzugeben. Eine zusätzliche Wasserflasche kann helfen, den Flüssigkeitsverlust bei hohen Temperaturen auszugleichen.



























