Schermbeck (pd). Laub, Regen, Fahrbahnnässe, Nebel, Dämmerung in den Morgenstunden oder früh einsetzende Dunkelheit am Abend verändern in dieser Jahreszeit die Verkehrsverhältnisse zum Nachteil aller Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten alle Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten den jahreszeitlichen Bedingungen anpassen. Beispielsweise kommt bereits im Herbst der korrekten Beleuchtung aller Fahrzeuge im Straßenverkehr eine besondere Bedeutung zu. Während der Dämmerung und bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, auch bzw. gerade an Fahrrädern. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass batteriebetriebene Stecklichter als alleiniges Beleuchtungseinrichtungen nicht ausreichend sind. Gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung muss ein Fahrrad eine dynamobetriebene Beleuchtungseinrichtung haben. Batterielicht ist nur zusätzlich erlaubt.
Wir empfehlen, jederzeit mit Licht zu fahren, nicht nur an Herbst- und Wintertagen sowie bei Regen, Nebel und Schneefall. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann! Im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer rät die Polizei in diesen Jahreszeiten zu einer besonders defensiven Fahrweise und besonderer Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Auch für die Fußgänger ist eine Anpassung an die besonderen Verkehrsverhältnisse zu empfehlen. Helle Kleidung, bei Kindern möglichst mit reflektierenden Materialen versehen, verbessert erheblich die Sichtbarkeit von Fußgängern.