Die Steuersätze für die Grundsteuer A und B wurden am Montag im Hauptausschuss festgelegt. Teilfinanzierung von iPads für alle Raesfelder Schüler/Innen sorgten erneut für eine hitzige Diskussion
Der Sachausschuss hatte bereits in der 48. Kalenderwoche über den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 im Rahmen des Jahresabschlusses beraten. Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2022 festgelegt. Der Satz für die Grundsteuer A und B wird leicht angehoben. Gewerbesteuer bleibt bei 418 Punkten.
Finanzierung für Schul-iPads steht – nach langem hin und her
Erst eine teils laute Kontroverse im Ausschuss, jetzt eine fast ebenso hitzige Rats-Debatte hinterher – das Thema Schul-iPads hat in Raesfeld das Zeug zum großen Aufreger-Thema.
Dabei schien es doch nach der Ausschusssitzung eigentlich schon abgeräumt. Die Gemeinde unterstützt jede Familie beim Kauf eines Schul-iPads mit 125 Euro. Auch die der Schülerinnen und Schüler aus umliegenden Kommunen. Für Härtefälle gibt‘s Leihgeräte. Und bis 2023 sind alle Kinder von Klasse fünf bis acht mit einem Gerät ausgestattet.
Richtiger Ungemach
So wurde es im Vorfeld verabschiedet. So kam es auf die Tagesordnung. So sollte es vom Rat eigentlich dann „nur noch“ endgültig beschlossen werden. Eigentlich. Wenn da nicht die Frage der Finanzierung gewesen wäre. Also die nach der Herkunft der Zuschüsse. Und die sorgte im Rat nochmal für richtigen Ungemach.
Zahlenspiele und Buchstabenmix
Eine Anhebung der Grundsteuer B um vier Prozent sollte es eigentlich sein, um das Geld für die iPads frei zu machen. Wieder so ein eigentlich. Denn dann ging es im Rat doch noch einmal um ein alternatives Zahlenspiel.
UWG und SPD wollten keine einseitige Anhebung, sondern eine gleichmäßige Erhöhung der Grundsteuern A und B. Sollte heißen: Grundsteuer A steigt von 287 auf 299 Prozent, bei Grundsteuer B landet man bei der besprochenen vier Prozent Erhöhung bei 464 Prozent.
Die Chronologie des Wortgefechts:
Volker van Wasen regte an, die Hebesätze gleichmäßig zu erhöhen. Für Rupert Koller (UWG) sei dies ein „Signal der Gleichberechtigung“. Ebenso für Elke Rybarczyk von der SPD, die die „Abwälzung auf Privatpersonen“ kritisierte, die schon jetzt „durch steigende Strompreise und drohende Kurzarbeit stark belastet“ seien und schloss sich der UWG an.
Gleichmäßige Erhöhung beider Grundsteuern?
Das brachte CDU-Mann Karl-Heinz Tünte auf den Plan: „Dass ihr auf einmal für Steuererhöhungen seid, das ist ja mal ganz was neues“, so seine Spitze in Richtung SPD. Hans-Dieter Strothmann (CDU) lehnte ebenfalls den Vorschlag ab.
Doch Grünen-Ratsherr Henry Tünte erfuhr auf Nachfrage, dass eine gleichmäßige Anhebung beider Grundsteuern satte 6.000 Euro in die Gemeindekassen spüle. „Da reden wir über kleine Summen“, erklärte Bürgermeister Tesing.
„6.000 Euro mehr für die Gemeinde? – Und da wirft uns die CDU massive Steuererhöhungen vor?“, konterte Rybarczyk.
Gegen den Stimmen der UWG und SPD, Enthaltung der Grünen, wurde der Vorschlag im Hauptausschuss der Gemeindeverwaltung zur Anhebung der Steuersätze A und B beschlossen.
Bei der Abstimmung der Gewerbesteuer von 418 Punkten, die nicht erhöht wird, waren sich bei der Abstimmung alle einig.
Hinweis:
Die Grundsteuer B gilt für bebaute und für unbebaute Grundstücke. Für landwirtschaftliche Betriebe fällt hingegen die Grundsteuer A an.