Im Rahmen des Dorfentwicklungskonzepts Erle 2020 – 2025 sind an der Silvesterschule Obstbäume gefällt worden, um Platz für neue Stellflächen zu schaffen. Das betroffene Grundstück hinter der Volksbank gehört der Gemeinde Raesfeld und soll künftig rund 40 Parkplätze bieten. Damit soll die angespannte Parksituation an der Silvesterstraße, der Schule und dem Ärztehaus spürbar verbessert werden.
Neuer Parkplatz in Erle soll Parksituation entspannen
Im Rahmen des Dorfentwicklungskonzepts Erle plant die Gemeinde Raesfeld den Bau eines neuen Parkplatzes hinter der Volksbank. Die Fläche, eine gemeindeeigene Apfelwiese, soll künftig rund 40 Stellplätze bieten. Damit soll die angespannte Parksituation an der Silvesterstraße, der Silvesterschule sowie am Ärztehaus verbessert werden. Die Zufahrt erfolgt über die bestehende Einfahrt zum Volksbank-Parkplatz, außerdem ist eine Verbindung zur Silvesterstraße vorgesehen.

Hintergrund: Ratsschluss und Bürgerbeteiligung
Die Entscheidung geht auf einen mehrheitlichen Ratsbeschluss vom 15. Juni 2020 zurück, der einen Tag später vor Ort in Erle öffentlich vorgestellt wurde. Im Zuge der Bürgerbeteiligung war immer wieder auf die Parkplatzproblematik hingewiesen worden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Dorfgemeinschaftshauses HUB Erle.
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §39 Abs. 5 dürfen Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gefällt oder stark zurückgeschnitten werden.

Flexible Nutzung geplant
Der neue Parkplatz soll, so war es geplant, tagsüber vor allem Langzeitparkern und Lehrkräften der Silvesterschule zur Verfügung stehen. Abends, an Wochenenden und Feiertagen können die Stellplätze von Gästen der Dorfgastronomie genutzt werden. Dies soll eine effiziente Nutzung der Fläche ermöglichen und zur Entlastung der Silvesterstraße sowie der Schermbecker Straße beitragen.
Die Planung sieht auch vor, den Parkplatz mit bis zu drei Ladestationen für Elektroautos auszustatten.
Weitere Entscheidungen stehen an
Das weitere Vorgehen des Baubeginns sowie in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses diskutiert werden, bestätigte Bürgermeister Tesing auf Nachfrage.
Baumfällungen: Keine Verletzung der Baumschutzsatzung
Nach §3 Abs. 4 der Baumschutzsatzung dürfen Obstbäume nicht den Schutzbestimmungen unterliegen, da sie als Nutzbäume gelten und nicht unter die Kategorie der besonders geschützten Bäume fallen. Ihre Fällung bedarf daher keiner besonderen Genehmigung.
Zum langfristigen Schutz der Bäume in Raesfeld hat der Gemeinderat eine Baumschutzsatzung erlassen. Sie gelten für alle im Zusammenhang damit errichteten Ortsteile sowie innerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang direkt unterhalb des Kronenansatzes maßgeblich. Bei mehrstämmigen Bäumen müssen die Stammumfänge zusammen mindestens 100 cm betragen, wobei mindestens ein Stamm einen Umfang von 50 cm aufweisen muss.