Einige Lockerungen der Corona-Auflagen sind auf Personen beschränkt, die entweder von einer COVID-19-Infektion genesen oder vollständig geimpft oder negativ getestet worden sind.
Das heißt im Einzelnen:
Genesen
Eine genesene Person ist dies per Definition 28 Tage bis 6 Monate nach Infektion mit SARS-CoV-2, die durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR) gesichert worden ist. Alle weiteren Formen von direkten oder indirekten Nachweisen, sei es durch Antigentest oder Antikörpertest, entsprechen nicht diesem Standard.
Geimpft
Als geimpft gelten alle Menschen 14 Tage nach einem abgeschlossenen Impfzyklus. Dieser besteht für die Impfstoffe der Firmen BioNTech, Moderna und AstraZeneca aus zwei Impfungen und für den Impfstoff der Firma Johnson & Johnson aus einer Einmalimpfung. Es werden nur Impfstoffe berücksichtigt, die in der EU zugelassen sind.
Getestet
Die negativen Coronatest-Ergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Zulässig sind laut der derzeit geltenden Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW (i.d.F. vom 22. Mai 2021) PCR-Tests ebenso wie Antigen-Labortests oder Antigen-PoC-Tests.