Da der Bewilligungszeitraum für die Förderung von stationäre raumtechnische RLT-Anlagen abgelaufen ist, hat die Gemeinde Raesfeld nun um eine Fristenverlängerung gebeten.
Bedingt durch die erfolglose öffentliche Ausschreibung für den stationären Einbau stationärer RLT-Anlagen in Raesfelder Schulen, endete nun auch der Zuwendungsbescheid des Bundes zum 10.10.2022.
Ein neuer Bewilligungszeitraum wurde vom Bundesamt bis zum 9. Juni 2023 gewilligt. Ein viel zu kurzer Bauzeitplan sei das für die Verwaltung, sagt der Erste Beigeordnete Markus Büsken. Auf Grund des zu kurzem Zeitraums hat die Gemeindeverwaltung unmittelbar nach Eingang des Änderungsbescheids eine Markterkundung durchgeführt und einen aktualisierten Bauzeitenplan erstellt. Dieser sieht laut Schreiben der Verwaltung eine Fertigstellung der Maßnahme erst für Ende August kommenden Jahres und bittet in einem offenen Brief an das BAFA um eine weitere Fristverlängerung bis zum 10.10.2023.
Erheblichen Preissteigerungen im Bereich RLT-Anlagen
Aufgrund der mittlerweile erheblichen Preissteigerungen im Bereich RLT-Anlagen im Vergleich zum Zeitpunkt der Antragsstellung und der zuvor dargestellten Problematik hinsichtlich des Bewilligungszeitraumes, hat sich der Rat der Gemeinde erneut mit dem Thema befasst und hat mit deutlicher Mehrheit den Beschluss der Fristenverlängerung bis zu 10. Oktober 2023 gefasst.
Letzter Stand und Beschlussvorlage von Februar 2022
Die Ausstattung der Raesfelder Schulen mit RLT-Anlagen war in der Vergangenheit häufig Thema in den politischen Gremien.
Letzter Stand und Beschlussvorlage in der letzten Ratssitzung am 21. Februar waren eine Gesamtinvestition für insgesamt 70 Räume à 20.500 Euro ein Gesamtbetrag von 1.435.000 Euro. Gefördert werden sollten davon 1.148.000 Euro, sodass der Eigenanteil der Gemeinde bei 287.000 Euro zuzüglich Folgekosten für den Betrieb der Anlagen plus Abschreibungen von rund 100.000 Euro kalkulierte.

Ausschreibung war nicht erfolgreich
Direkt nach dem Ratsbeschluss erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen. Laut Verwaltung seien bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist am 26.4.2022 keine Angebote eingegangen.
Die Unternehmer hatten seinerzeit einhellig klargestellt, dass aufgrund der Auftragslage im Handwerk und aufgrund der aktuellen Krisensituation und der damit verbundenen langen Lieferzeiten die mit den Förderbescheiden gesetzte Frist (10.10.2022) mit großer Sicherheit nicht hätte eingehalten werden können.
Erschwerend hinzugekommen sei, dass die erforderlichen Kernbohrungen in den Außenwänden der Schulräume nicht während des Unterrichtsbetriebs, sondern vornehmlich in den Ferienzeiten durchgeführt werden können. Dieses habe den Auftrag für potenzielle Unternehmer nicht attraktiver gemacht.
Preissteigerung von bis zu 25 %
Bedingt durch die aktuelle Situation sei nun, wie im gesamten Baugewerbe, auch der Preis für RLT-Anlagen in den vergangenen Monaten sprunghaft angestiegen. Dazu der Erste Beigeordnete Markus Büsken:
„Aktuelle Nachfragen bei möglichen Herstellern bzw. Lieferanten haben ergeben, dass wir gegenüber den Preisen von Februar mit einer Preissteigerung von bis zu 25 % rechnen müssen. Die Gesamtinvestition würde somit nun voraussichtlich rund 1,8 Mio. € betragen, sodass sich der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil auf – Stand jetzt – etwa 650.000 € erhöhen würde“.
Fördertöpfe beim Bund sind leer
Wie Büsken weiter mitteilt, habe das BAFA mitgeteilt, dass eine Erhöhung der bewilligten Förderung nicht möglich sei. Der Grund sei, dass die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dort vollständig aufgebraucht und die Fördertöpfe leer seien. Diese voraussichtlichen Mehrkosten für den Einbau von RLT-Anlagen in Raesfeld in Höhe von ca. 363.000 € stehen haushaltsrechtlich für das Jahr 2022 nicht zur Verfügung.
Quo vadis und wer zahlt die zusätzlichen Kosten?
Im Ergebnis könne die Fristenverschiebung laut Büsken dazu führen, dass die Gemeinde die Investitionskosten von voraussichtlich rund 1,8 Mio. € vollständig selbst tragen muss.
Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
▪ Finanzierung:
Für die Kosten müssen die im Haushalt 2022 zur Verfügung stehenden Mittel – soweit sie in diesem Jahr durch Anzahlungen nicht verausgabt werden – in das nächste Haushaltsjahr übertragen und auf insgesamt 1,8 Mio. € aufgestockt und der Eigenanteil von bisher 287.000 € um 363.000 € auf dann 650.000 € erhöht werden.
Bezüglich der CO2-Messgeräte sind keine gemeindlichen Mittel erforderlich, sofern die vom Land zugesagte Pauschale von 16.942 € für die Anschaffung ausreicht. Anderenfalls ist mit Anschaffungskosten von ca. 150 € je Gerät zu rechnen.
▪ Folgekosten:
Für die Folgejahre sind bei den RLT-Anlagen laufende Aufwendungen von nunmehr 128.000 € für den Betrieb der Anlagen und kalkulatorische Abschreibungen zu veranschlagen.
Mehrheitlicher Ratsbeschluss
Wegen dieser neuen Kostensituation, Lieferzeiten sowie ggf. fehlender Förderung und dem Gutachten vom Max-Planck-Institut stimmte der Rat in seiner Sitzung am 12.9.2022 mehrheitlich gegen für den Einbau von RLT-Anlagen in der St. Sebastianschule und der Silvesterschule (15 Nein-Stimmen, 9 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen).
Für eine Fristverlängerung bis zum 10. Oktober 2023 stimmten 22 mit Ja, 1 Nein-Stimme(n) und 3 Stimmenthaltung(en).
Gutachten vom Max-Planck Institut sieht keine Vorteile von RLT-Anlagen
Über die Wirksamkeit von RLT-Anlagen in Schulen wurde in jüngster Vergangen in Raesfelder Ausschüssen, Ratssitzungen und Schulpflegschaft ausreichend diskutiert und informiert.
Zu der Wirksamkeit dieser RLT-Anlagen für infektionsschutzgerechte Lüftung bzw. Luftreinigung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und zur Erhöhung der Luftqualität in Klassenräumen gibt es eine Studie. Diese vergleicht die Wirksamkeit und zeigt verschiedener Lösungsansätze für RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) und Feuchterückgewinnung auf. Laut Studie bringen diese Anlagen unter mittleren deutschen Klimabedingungen kaum Vorteile für den Primärenergiebedarf und die Raumfeuchte in Schulklassen.
Hoher Stromverbrauch und Wartungsaufwand
Wärmetauscher und sonstige technische Komponenten für die Rückgewinnung verursachen. Sie können auch zu hygienischen Problemen führen. Der Einsatz von RLT/WRG erscheint nur dort zweckmäßig, wo Frischluft in ausreichender Qualität und Menge nicht durch Fenster zugeführt und durch vorhandene Heizungsanlagen angemessen temperiert werden kann, beispielsweise bei starker Schadstoff- und Lärmbelastung der Umgebung oder in thermischen Extremlagen (z.B. an sehr verkehrsreichen Straßen oder in Bergregionen).
Fensterlüften
Insgesamt zeigt der Vergleich, dass Fensterlüften mit einfachen technischen Hilfsmitteln wie Ventilatoren, Abzugshauben und CO2-Monitoren nicht nur kostengünstig und leicht realisierbar ist, sondern auch besonders effektiv in der Luftreinhaltung und gegen die Aerosolübertragung von Infektionskrankheiten wie COVID-19 oder Influenza.
Daher empfehlen wir den Einbau und Betrieb von Ventilator Fensterlüftungssystemen in allen Klassenräumen, die nicht bereits mit ähnlich wirksamen Hilfsmitteln ausgestattet sind. Abluftventilatoren und weitere Komponenten können mit geringem Aufwand kurzfristig installiert werden. Nach der Pandemie können die Fensterlüftungssysteme flexibel und modular weiter genutzt werden. Sie bieten zuverlässige Abhilfe für seit langem bestehende Innraumluftqualitätsprobleme in Schulen – energiesparend, ressourcenschonend und klimafreundlich.
Quelle: Hier geht es zum Gutachten Download vom May-Planck Institut und den Vergleich verschiedener Lüftungsmethoden gegen die Aerosolübertragung von COVID-19 und für erhöhte Luftqualität in Klassenräumen: Fensterlüften, Abluftventilatoren, Raumlufttechnik und Luftreiniger.



























