Die Neugestaltung der Raesfelder Ortsmitte geht in die nächste Phase: Der Bauausschuss befasst sich am 2. Juni mit der Ausschreibung der Maßnahmen zur Umgestaltung der Ortsmitte, den Außenanlagen am Pfarrheim sowie dem Teilabschnitt 1 rund um den Kirchplatz und die Borkener Straße. Die Ausschreibung dieses ersten Teilabschnitts soll im September erfolgen. Geplant ist dabei unter anderem auch die Errichtung neuer Fahrradhäuschen im Ortskern, die zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Nahmobilität beitragen sollen. Fördermittel seien bewilligt – nun stelle die Gemeinde die Weichen für die Umsetzung des Gesamtprojekts.

Ausschreibung von zwei Maßnahmen geplant
In seiner Sitzung am 24. März 2025 hatte der Rat die Ausführungsplanung für den Teilabschnitt 1 – Kirchplatz und Borkener Straße – beschlossen. Nun steht die Ausschreibung dieser Maßnahme sowie der Außenanlagen am Pfarrheim bevor. Die Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn liege der Verwaltung bereits vor.
Förderbescheid soll erteilt werden
Wie aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vom 24. April 2025 hervorgehe, solle der Förderbescheid für das Gesamtprojekt erteilt werden. Der finanzielle Rahmen stehe somit zur Verfügung – allerdings unter der Bedingung, dass alle Bauabschnitte vollständig umgesetzt würden.

Visualisierungen ergänzen die Ausführungsplanung
Ergänzend zur bereits dem Planungsausschuss am 10. März und dem Rat am 24. März vorgestellten Ausführungsplanung gibt es nun eine Visualisierungen zu den geplanten Warte- und Fahrradhäuschen im Bereich Kirchplatz und Borkener Straße. Diese werden in der Sitzung durch Bauamtsleiter Bernd Roters vorgestellt.
Ausschreibung als strategischer Schritt für das Gesamtprojekt
Nach Angaben der Verwaltung stelle die Ausschreibung des Teilabschnitts 1 eine grundlegende Entscheidung für die Realisierung der gesamten Ortskernmaßnahme dar. Die Inanspruchnahme der bewilligten Fördermittel sei daran geknüpft, dass das Gesamtprojekt vollständig umgesetzt werde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer späteren Nichtumsetzung weiterer Teilabschnitte eine Rückzahlung der Fördermittel erforderlich wäre. Die Entscheidung im Bauausschuss gelte daher als strategische Weichenstellung für das Gesamtprojekt und könne nicht losgelöst betrachtet werden.
Einsehbar ist die Planung unter: Ansichten Warte- Fahrradhäuschen