StartKreis BorkenGeflügelpest Kreis Borken: Überwachungszone betrifft mehrere Gemeinden

Geflügelpest Kreis Borken: Überwachungszone betrifft mehrere Gemeinden

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Geflügelpest im Kreis Borken. Die neue Überwachungszone reicht bis nach Raesfeld, Heiden, Reken und in Teile der Stadt Borken.

Die bestätigte Geflügelpest im Dorstener Stadtteil Wulfen hat Folgen für den Kreis Borken. Eine neue Überwachungszone reicht bis nach Heiden, Raesfeld, Reken und in Teile der Stadt Borken. Die Kreisverwaltung informiert über die geltenden Regeln für Tierhaltungen.

Bestätigter Ausbruch in Dorsten-Wulfen

Das Friedrich-Löffler-Institut hat am Mittwoch, 19. November 2025, den Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb in Dorsten-Wulfen bestätigt. Die Meldung führt dazu, dass eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet wird. Davon sind nun auch mehrere Bereiche im Geflügelpest Kreis Borken betroffen.

Laut Kreisverwaltung zählen dazu Ortsteile der Gemeinden Heiden, Raesfeld und Reken sowie Teile der Stadt Borken. Die genauen Grenzen werden in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am 20. November in Kraft tritt.

Interaktive Karte für Tierhaltende

Der Kreis Borken stellt ab Donnerstag eine interaktive Karte zur Verfügung. Dort können Tierhaltende ihre Adresse eingeben und prüfen, ob ihr Betrieb in der Überwachungszone liegt. Die Informationen stammen aus dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel, dessen Leiterin Anja Miebach die Maßnahmen erläutert.

Diese Regeln gelten in der Überwachungszone

Für geflügel- und vogelhaltende Betriebe im Geflügelpest Kreis Borken gelten ab sofort folgende Vorgaben:

  1. Verbringungsverbot für Geflügel oder gehaltene Vögel.
  2. Verbringungsverbot für Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe, die von Geflügel oder gehaltenen Vögeln stammen oder mit diesen in Kontakt gekommen sind.
  3. Aufstallungspflicht für Geflügel wie Hühner, Truthühner, Enten, Gänse oder Wachteln, sodass kein Kontakt zu Wildtieren entsteht.
  4. Verbot von Ausstellungen, Börsen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft, gezeigt oder zusammengeführt wird.

Diese Regeln orientieren sich an den bereits bestehenden Vorgaben in Isselburg und Teilen von Bocholt, die aufgrund eines früheren Ausbruchs in Rees gelten.

Weitere Informationen für Tierhaltende

Aktuelle Hinweise zur Geflügelpest sowie die interaktive Karte stellt der Kreis auf seiner Internetseite bereit. Für Fragen ist während der Dienstzeiten eine Hotline unter der Telefonnummer 02861/681-1377 erreichbar.

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