Die Frage nach einer möglichen Feuerwehrrente für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Raesfeld hat am Montag im Hauptausschuss für eine längere und teils emotionale Diskussion gesorgt. Im Mittelpunkt stand dabei nicht nur die Rente selbst, sondern auch die Frage, ob der SPD-Antrag von der Verwaltung richtig eingeordnet worden sei. Die SPD betonte, sie habe keine sofortige Einführung beantragt, sondern zunächst nur eine Prüfung der Machbarkeit und Kosten.
SPD kritisiert Verwaltungsvorlage
Die SPD-Fraktion hatte mit Schreiben vom 19. März 2026 beantragt, die Einführung einer Feuerwehrrente für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Raesfeld prüfen zu lassen. Nach Darstellung der SPD sollte die Verwaltung eine konkrete Prüfung und belastbare Kostenermittlung vornehmen, damit der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 eine fundierte Entscheidung treffen könne.
Die Verwaltung empfahl dem Hauptausschuss jedoch, den Antrag abzulehnen. Sie verwies in ihrer Vorlage unter anderem auf finanzielle Risiken, eine fehlende gesetzliche Grundlage in Nordrhein-Westfalen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand, bereits bestehende Aufwandsentschädigungen sowie auf stabile Mitgliederzahlen bei der Feuerwehr in Raesfeld.
Bereits zu Beginn der Beratung zeigte sich SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Erzkamp deutlich verärgert über die Verwaltungsvorlage. Sein Antrag sei aus seiner Sicht falsch verstanden worden. Es gehe nicht darum, sofort über eine Feuerwehrrente zu entscheiden. Vielmehr handele es sich um einen Prüfungsantrag.
„Es sollten die Möglichkeiten auf Machbarkeit geprüft werden“, sagte Erzkamp. Es gehe darum, herauszufinden, was für die Gemeinde realistisch machbar sei.
Feuerwehrdienst nicht mit jedem Ehrenamt vergleichbar
Erzkamp widersprach zudem der Darstellung, das Ehrenamt in der Feuerwehr könne ohne Weiteres mit anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten gleichgesetzt werden. „Mit allem Respekt zu anderen Ehrenamtlichen, aber niemand fährt nachts nach Alarm sekundenspäter zu einem Einsatz raus, wo jemand beispielsweise verletzt ist, oder um Menschenleben zu retten. Das gibt es in keinem anderem Ehrenamt“, sagte er.
In keinem anderen Ehrenamt stelle jemand seine eigene Gesundheit in dieser Form zurück, so Erzkamp weiter. Deshalb wolle die SPD lediglich prüfen lassen, ob eine besondere Form der Anerkennung für die Feuerwehr in Raesfeld machbar sei. Eine sofortige Ablehnung halte er für falsch.
Bürgermeister betont Wertschätzung für die Feuerwehr
Bürgermeister Dirk Kuhmann machte vor der Diskussion deutlich, dass die Arbeit der Feuerwehr in Raesfeld sehr geschätzt werde. Er unterstrich, dass diese Tätigkeit nicht mit anderen ehrenamtlichen Aufgaben vergleichbar sei.
„Wir sind stolz, solch eine Feuerwehr zu haben, auch darüber, dass Raesfeld die zweitstärkste Jugendfeuerwehr im Kreis hat“, sagte Kuhmann.
Nach Angaben der Verwaltung gebe es in Raesfeld kein Mitgliederproblem. Die Jugendfeuerwehr sei stark aufgestellt, die Mitgliederzahlen seien stabil und auch der Nachwuchs sei gesichert. Aus Sicht der Verwaltung bestehe daher kein Handlungsbedarf im Sinne des SPD-Antrags.
Unterstützung von Grünen und UWG
Henry Tünte, Fraktionsvorsitzender der Grünen, bedankte sich bei Erzkamp für dessen emotionale Darstellung. Er machte deutlich, dass seine Fraktion eine Prüfung zumindest teilweise unterstütze.
Auch Volker van Wasen, Fraktionsvorsitzender der UWG, stellte die Bedeutung der Feuerwehr heraus. Die Freiwillige Feuerwehr sei das wichtigste Ehrenamt, das Raesfeld habe. Zugleich äußerte er Unverständnis darüber, dass bereits eine Prüfung als zu aufwendig angesehen werde.
„Was ich aber nicht verstehen kann ist, dass ein Prüfungsantrag zu groß sein kann“, sagte van Wasen. Die UWG gebe der SPD in diesem Punkt recht und unterstütze eine Prüfung. Mit Blick auf den zeitlichen Rahmen schlug van Wasen vor, die Prüfung nicht zwingend auf 2027 zu legen, sondern den Zeitraum zu verlängern.
CDU und FDP sehen Probleme
Bärbel Unnebrink von der CDU sprach sich dafür aus, der Verwaltungsvorlage zu folgen. Zugleich machte sie deutlich, dass sie eine Prüfung grundsätzlich unterstütze.
Dr. Bernhard Bonhoff, Fraktionsvorsitzender der CDU, sah den Aufwand für eine Prüfung als sehr groß an. Die CDU stimme in allen Punkten mit der Einschätzung der Verwaltung überein. In der CDU-Fraktion gebe es auch Feuerwehrleute, die diese Haltung teilten.
Christoph Stephan von der FDP verwies auf mehrere Probleme, die er mit dem Antrag verbinde. Aus seiner Sicht sollten Ehrenämter nicht gegeneinander bewertet werden. „Was ist mit all den Menschen, die beispielsweise Sterbebegleitung machen?“, fragte Stephan.
Diese Menschen stünden zwar nicht nachts nach einem Alarm auf, beschäftigten sich aber oft wochenlang mit belastenden Situationen. Zwar sei die Feuerwehr ein Ehrenamt, das rund um die Uhr Einsatzbereitschaft verlange. Es gebe jedoch auch andere Ehrenämter, in denen Menschen dauerhaft Verantwortung übernähmen. Den meisten gehe es nicht um Geld, sondern darum, anderen zu helfen. „Das Wort Ehrenamt sagt schon alles aus“, sagte Stephan.
Die FDP lehnte eine Prüfung deshalb ab und kündigte an, der Verwaltungsvorlage zuzustimmen.
Verwaltung verweist auf Kosten und fehlende Rechtsgrundlage
Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage unter anderem auf das Beispiel Würzburg verwiesen. Dort seien für das erste Jahr einer Feuerwehrrente 165.000 Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt worden. Nach Einschätzung der Verwaltung lasse sich dieser Vergleich jedoch nicht auf Raesfeld übertragen. Würzburg sei eine kreisfreie Großstadt mit deutlich höheren Steuereinnahmen und einem größeren Haushaltsvolumen.
Für Raesfeld könne eine Feuerwehrrente nach Darstellung der Verwaltung eine dauerhafte Verpflichtung über Jahrzehnte bedeuten. Zudem seien die konkreten Kosten ohne weitere Grundsatzentscheidungen nicht valide zu ermitteln. Offen seien unter anderem Fragen zur Mindestdauer der Feuerwehrzugehörigkeit, zur Höhe einer möglichen Zahlung, zum Zeitpunkt der Auszahlung und zum Kreis der Anspruchsberechtigten.
Außerdem gebe es in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage für eine Feuerwehrrente. Eine kommunale Satzungsregelung reiche möglicherweise nicht aus, um eine solche Leistung rechtssicher einzuführen. Die Verwaltung verwies zudem auf zusätzlichen Personalaufwand und mögliche Folgewirkungen für andere Ehrenamtsbereiche.
Mehrheit lehnt Prüfung ab
In der anschließenden Abstimmung über eine Prüfung stimmten fünf Ausschussmitglieder dafür. Die Stimmen kamen von SPD, UWG und Grünen.
Die Mehrheit folgte jedoch der Verwaltungsvorlage und lehnte den SPD-Antrag ab. Es gab eine Enthaltung. Damit wird die Einführung einer Feuerwehrrente für die Freiwillige Feuerwehr Raesfeld vorerst nicht weiter geprüft.



























