StartFeuerwehrAufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr Raesfeld: Hauptausschuss stimmt einstimmig zu

Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr Raesfeld: Hauptausschuss stimmt einstimmig zu

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Die Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr Raesfeld werden ab 2026 neu geregelt. Der Hauptausschuss hat am Montag einstimmig beschlossen, die Pauschalen für Funktionsträger und bestimmte Aufgabenbereiche an die Entschädigungsverordnung NRW zu koppeln. Für die Gemeinde entstehen dadurch jährliche Gesamtaufwendungen von 23.227,50 Euro.

Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr Raesfeld werden angepasst

Die Gemeinde Raesfeld passt die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 1. Januar 2026 an. Der Hauptausschuss folgte damit einstimmig der Verwaltungsvorlage.

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Künftig werden die Entschädigungen an die Entschädigungsverordnung NRW für Ratsmitglieder gekoppelt. Das bedeutet: Wenn sich die dort festgelegten Sätze ändern, werden auch die Pauschalen für die Feuerwehr automatisch angepasst. Eine erneute politische Entscheidung wäre dann nicht jedes Mal erforderlich.

Als Grundlage dient die sogenannte Vollpauschale für Ratsmitglieder. Raesfeld fällt nach Einwohnerzahl in die Kategorie der Kommunen mit 10.001 bis 20.000 Einwohnern. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt diese Vollpauschale 309,70 Euro monatlich.

Diese Funktionsträger sind gemeint

Die neue Regelung betrifft nicht alle Mitglieder der Feuerwehr, sondern bestimmte Funktionsträger und klar benannte Aufgabenbereiche. Die Freiwillige Feuerwehr Raesfeld hat aktuell 166 Mitglieder. Davon sind 34 in der Jugendabteilung, 106 im aktiven Dienst und 26 in der Alters- und Ehrenabteilung.

Zu den Funktionsträgern zählen der Leiter der Feuerwehr, zwei stellvertretende Leiter, die Löschzugführer in Erle und Raesfeld, die stellvertretenden Löschzugführer in Erle und Raesfeld sowie der Jugendwart.

Der Leiter der Feuerwehr soll ab 2026 die volle monatliche Pauschale von 309,70 Euro erhalten. Die stellvertretenden Leiter erhalten jeweils 0,75 der Vollpauschale, also 232,28 Euro monatlich. Die Zugführer erhalten jeweils 0,50 der Vollpauschale, das sind 154,85 Euro monatlich. Die stellvertretenden Zugführer sowie der Jugendwart erhalten jeweils 0,25 der Vollpauschale, also 77,43 Euro monatlich.

Auch Kleiderkammer, Atemschutz, Digitalfunk und Gerätewartung

Neben den Funktionsträgern werden auch bestimmte Funktionsbereiche berücksichtigt. Dazu gehören die Kleiderkammer, die Atemschutzwerkstatt, der Digitalfunk und die Gerätewartung.

Für die Kleiderkammer ist eine monatliche Pauschale von 77,43 Euro vorgesehen. Das entspricht 0,25 der Vollpauschale. Für die Bereiche Atemschutzwerkstatt und Digitalfunk sollen jeweils 154,85 Euro monatlich gezahlt werden. Das entspricht 0,50 der Vollpauschale. Für die Gerätewartung sind 232,28 Euro monatlich vorgesehen. Das entspricht 0,75 der Vollpauschale.

Wichtig ist: Diese Pauschalen werden jeweils für den Aufgabenbereich gezahlt, nicht für jedes einzelne Feuerwehrmitglied, das dort mitarbeitet. Die Auflistung der Funktionsbereiche ist abschließend.

Verwaltung verweist auf gestiegene Verantwortung

In der Vorlage heißt es, die bisherigen Aufwandsentschädigungen seien seit Jahren unverändert geblieben. Der Arbeitsaufwand, insbesondere im Bereich der Wehrführung, sei dagegen kontinuierlich gestiegen.

Die Verwaltung verweist zudem auf die Verantwortung der Feuerwehr-Funktionsträger. Sie müssten Entscheidungen in kritischen Situationen treffen, Verantwortung für Menschen und Sachwerte übernehmen, fachlich qualifiziert sein und auch außerhalb regulärer Arbeitszeiten verfügbar sein.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfiehlt laut Vorlage, die Aufwandsentschädigung für Feuerwehrleiter mindestens an der Pauschalentschädigung für Ratsmitglieder zu orientieren. Dieser Empfehlung folgt die Gemeinde Raesfeld mit der neuen Regelung.

Was kostet die neue Regelung?

Die Gesamtaufwendungen für die Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr Raesfeld belaufen sich im Jahr 2026 auf 23.227,50 Euro.

Im Haushalt 2026 sind bei der entsprechenden Position insgesamt 45.000 Euro vorgesehen. Daraus müssen jedoch nicht nur die neuen Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger und Funktionsbereiche bezahlt werden. Aus demselben Ansatz werden auch Entschädigungen für Einsätze sowie von Arbeitgebern geltend gemachter Verdienstausfall finanziert.

Nach Einschätzung der Verwaltung wird der Gesamtansatz deshalb voraussichtlich nicht ausreichen. Bei einer vergleichbaren Einsatzsituation wie im vergangenen Jahr rechnet die Gemeinde mit einem Defizit von etwa 5.000 Euro. Dafür müssten dann überplanmäßig zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Ehrenamt mit wachsendem Aufwand

Mit der neuen Regelung will die Gemeinde die Arbeit der Feuerwehr-Funktionsträger stärker anerkennen und zugleich eine nachvollziehbare Grundlage für künftige Anpassungen schaffen.

Die Freiwillige Feuerwehr Raesfeld leistet nach Darstellung der Verwaltung einen unverzichtbaren Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Mit der Kopplung an die Entschädigungsverordnung NRW soll die Höhe der Aufwandsentschädigungen künftig transparenter und planbarer werden.

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