FDP Kreis Borken fordert Abschuss des Wolfes

Problemfall für die örtliche  Weidetierhaltung

(pd). Festgelegte Wolfsverbreitungsgebiete statt unkontrollierte Population – Der Kreisparteitag der FDP im Kreis Borken hat am vergangenen Sonntag mehrheitlich den  Beschluss zum Abschuss des Wolfes „GW954f“ gefasst. 
Immer wieder werden Schafe, aber auch Nutztiere von Canis Lupus gerissen. Viele Halter von Weidetieren sind aktuell besorgt.

„Wölfe sind eine Gefahr für die Weidentierhaltung. Wir brauchen festgelegte Verbreitungsgebiete für Wölfe, in denen sie sich austoben können. Klar ist, dass die allermeisten Teile von Nordrhein-Westfalen viel zu dicht besiedelt sind, um dem Wolf genügend Lebensraum zu geben,“ so der münsterländische FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen.

Karlheinz Busen FDP Bundestag Kreis Borken

Die Freien Demokraten im Kreis Borken fordern den Abschuss des Wolfes „GW954f“ im Raum  Hamminkeln.

Durch zahlreiche Angriffe auf Weidetiere – mit und ohne  Herdenschutzmaßnahmen – hat dieser Wolf sich als Problemfall für die örtliche  Weidetierhaltung herausgestellt.

Einmal mehr zeigt sich auch, dass die dicht besiedelte Landschaft Nordrhein-Westfalens sich  nicht für die Ansiedlung von Wölfen eignet. Ein klassisches Wolfsrevier umfasst typischerweise  einige hundert Quadratkilometer. In Nordrhein-Westfalen und speziell auch im Kreis Borken  müssten daher viele Siedlungen in Wolfsgebieten liegen – dadurch entsteht ein hohes  Konfliktpotenzial.

Die Freien Demokraten im Kreis Borken sprechen sich dafür aus, in Deutschland  Verbreitungsgebiete festzulegen, innerhalb derer der Wolf sich frei entfalten kann. Darüber  hinaus muss er im Problemfall einfach und ohne die permanente Gefahr, eine strafbare  Handlung zu begehen, abgeschossen werden können.

1 Kommentar

  1. Es könnte so einfach sein. Anstatt wolfsfreie Gebiete auszuweisen, was einen Rattenschwanz an Verwaltung und Überwachung nach sich zieht. Ganz abgesehen von Wolfsfreunden, die die Grenzen des wolfsfreien Gebietes auf den Millimeter nachmessen werden und die Gerichte mit unsinnigen Klagen eindecken.
    1. Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen. Mit Abschussplan, Jagd- und Schonzeit. Dieser Abschussplan ist an die Kriterien der Schutzjagd anzupassen.
    2. Nach einem Riss, den Kadaver am Rissort liegen lassen und ein paar Nächte ansitzen um den Wolf bei der Rückkehr zum Riss zu erlegen. kehrt der Wolf zurück, hat er Herdenschutz wiederholt, nämlich mindestens zwei Mal, überwunden und darf somit abgeschossen werden. Tut er das nicht, hatte der Jäger ein par schlaflose kalte Nächte, das soll bei der Wildschwein oder Fuchsjagd auch schon passiert sein. Dies setzt eine Ausnahme aus dem Tierkörperbeseitigungsgesetz voraus und einen entscheidungsfreudigen Beamten beim Landratsamt.
    Kehrt dieser Wolf zum Riss zurück und wird erlegt, so kann dieses Tier, das offensichtlich weiß, wie es Herdenschutz überwindet, keinen Schaden mehr anrichten und sein Wissen nicht mehr an seine Nachkommen weitergeben.
    In Gegenden wo Wölfe große Schäden verursachen, müssen Jungwölfe erlegt werden, um den Bestand dort nicht weiter anwachsen zu lassen. Wo Wölfe Herdenschutz respektieren, kann auf das Ausdünnen des Bestandes verzichtet werden Das Alles wäre durch EU-Recht gedeckt.
    3. Bei Annäherung an menschliche Siedlungen sind Wölfe umgehend zu erlegen. Bei der Festlegung der Distanz, die als zu nahe gilt, ist das Sicherheitsbedürfnis der Betroffenen und nicht das von weit entfernt in Bürotürmen sitzenden „Experten“ zweifelhafter Qualifikation.

    Dieses Vorgehen, konsequent ausgeführt führt auf Dauer dazu, dass
    -Wölfe durch Verfolgung wieder Scheu erwerben.
    – Deutschland nur noch von Wölfen besiedelt wird, die Herdenschutz respektieren und
    – die Anzahl der möglichen Wolfsreviere sich vermindern wird, da es bei dieser Form der Bejagung bald einige „No-Go-Areas“ für Wölfe geben wird.

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