Die Vorbereitungen für die Europawahl laufen im Kreis auf Hochtouren
Europawahl 2019: Wahlberechtigung der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger Kreiswahlleiter Dr. Hörster: „Auch Angehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten können im Kreis Borken aktiv an der Wahl teilnehmen“
Kreis Borken. Die nunmehr neunte Europawahl findet vom 23. bis 26. Mai 2019 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) statt.
In Deutschland werden rund 64,8 Millionen Menschen wahlberechtigt sein, davon etwa 60,8 Millionen Deutsche und rund vier Millionen weitere Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland leben.
17 Rathäuser haben geöffnet
Auch in der Kreisverwaltung Borken und in den Rathäusern der 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit insgesamt circa 295.000 Wahlberechtigten laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren.
Als Kreiswahlleiter ist Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Kreisgebiet verantwortlich.
Dr. Hörster macht darauf aufmerksam, dass an der Wahl im Kreis Borken neben Deutschen auch Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der EU aktiv teilnehmen können. „Sie müssen dazu in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein“, erklärt der Kreiswahlleiter. „Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei den Europawahlen 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt diese Eintragung für die Europawahl 2019 automatisch“, weiß Dr. Hörster.
Unionsbürgerinnen und -bürger
Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2019 teilnehmen wollen, müssen bis zum 5. Mai einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürgerinnen und -bürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland verzogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die auf Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind.
Antragsformulare für die genannten Fälle halten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis bereit. Sie stehen auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) zur Verfügung.
Hinweis:
Eine Veranstaltung zum Thema „Können Europäer überall wählen?“ findet am Montag, 25. März, ab 18 Uhr im Europahaus Bocholt statt.
Der Eintritt zur mehrsprachigen Informations- und Diskussionsveranstaltung des Europe Direct Informationszentrum Bocholt und der Integrationsbeauftragten der Stadt Bocholt ist frei. Mehr Informationen gibt es auf der Internet-Seite der Stadt Bocholt (www.bocholt.de) sowie unter www.presse-service.de/data.aspx/static/1011277.html.